Eine Fußgängerin stürzte bei Nieselregen und Glätte auf einem Gehsteig. Ob den Eigentümer des angrenzenden Grundstücks, eine Streu- und Räumpflicht trifft, entschied der Oberste Gerichtshof in seinem Urteil 2Ob35/22v.
Ein Skitourengeher nahm an einem Tourengeher-Abend teil und verletzte sich bei der Abfahrt an einem Windenseil einer Pistenraupe. Der Verletzte forderte Schadenersatz vom Pisten- und Liftbetreiber sowie vom Gastwirt, bei welchem er vor der Abfahrt einkehrte.
Der oberste Gerichtshof klärte in seinem Urteil 5Ob91/22a, ob der Pisten- und Liftbetreiber und der Gastwirt für den Unfall haften.
Beim Betreten des Geschäftslokals verletzte sich die Kundin, da die automatische Tür aufgrund einer Fehlfunktion schloss. Der Oberste Gerichtshof klärte in seinem Urteil 3Ob10/23a, ob die Geschäftsinhaberin für den Unfall haftet.
Unfallort war ein Verbindungsweg zwischen zwei Geh- und Radwegen. Dieser Weg wies aufgrund starker Befahrung durch LKWs tiefe Quer- und Längsrisse sowie Schlaglöcher auf. 200 Meter vor dieser schadhaften Stelle hatte die zuständige Gemeinde in beiden Richtungen am Radweg ein Warnschild aufgestellt und auf die Beschädigungen der Fahrbahn hingewiesen. Dieses Schild wurde vom E-Biker jedoch nicht wahrgenommen, weil er entgegen der Vorschrift nicht auf dem Radweg, sondern auf der parallel laufenden normalen Fahrbahn fuhr, von welcher aus das Schild nicht gesehen werden konnte.
Die Baubranche gehört in Österreich zu jenen Wirtschaftssparten, welche das höchste Unfallrisiko aufweist. Dass das Fahren von großen Baustellenfahrzeugen vom Fahrer äußerste Sorgfaltspflicht abverlangt, bekräftigte der Oberste Gerichtshof in seinem Urteil 9ObA106/20h.
Eine Mutter achtete zu wenig auf ihren Vierjährigen, welcher in weiterer Folge eine Brücke überquerte und mit einem Radfahrer kollidierte. Wie eng die Haftung von Eltern ausgelegt wird, entschied der Oberste Gerichtshof in seinem Urteil 2Ob180/21s.
Ein Stall ist von einem Unternehmen geplant, der Bau aber privat ausgeführt worden. Als ein Sturm das Gebäude beschädigte, stellte sich die Planung als mangelhaft heraus. Der Gebäudeversicherer kam für den Schaden auf, forderte aber vom planenden Unternehmen Regress. Inwieweit der Planer in diesem Fall haftet, klärte der Oberste Gerichtshof in seinem aktuellen Urteil 5Ob35/21i.
Die Beteiligung von Unternehmen oder deren Gesellschaftern sowie der Angehörigenausschluss sorgen häufig für Unklarheiten im Schadenfall einer Haftpflichtversicherung. Wie eng Risikoausschlüsse auszulegen sind entschied der OGH in einem aktuellen Urteil 7Ob101/21k.
Eine Bilanzbuchhalterin war der Meinung, dass der Versicherer zum Berufshaftpflichtversicherungsvertrag schuldig sei Deckungsschutz zu gewähren.
Inwieweit die Tätigkeit des Bilanzbuchhalters geht, entschied der OGH in seinem Urteil 7Ob 104/21a.
Silvester –Feuerwerkskörper begrüßen das neue Jahr. Doch die ausgelassene Stimmung schlägt schnell um: Eine Mutter lässt mit ihren erwachsenen Töchtern Himmelslaternen aufsteigen, welche das Affenhaus des Krefelder Zoos in Brand setzen. Die Folgen sind ein total beschädigtes Gebäude und zahlreiche verendete Tiere, darunter Menschenaffen wie Gorillas und Schimpansen.