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Sowohl im privaten als auch im betrieblichen Bereich kann man nie vorhersagen, wann es zu Streitigkeiten kommt, die auf einfachem Weg nicht aus der Welt zu schaffen sind.

Sind viele Prozesse in Ihrem Unternehmen automatisiert? Setzen Sie elektronische Systeme zur Datenverarbeitung und Kommunikation ein? Cyber-Risiken wie Hacker-Angriffe und IT-Ausfälle sind eine Gefahr, welche Sie sehr ernst nehmen sollten!

Der Sommer ist für viele die beliebteste Reisezeit. Eine Reiseversicherung sollten Sie bei der Urlaubsplanung aber nicht vergessen. Diese schützt vor finanziellen Folgen im Zusammenhang mit Urlaubs- und Geschäftsreisen und sorgt für eine rasche und unkomplizierte Unterstützung im Krisenfall.
Eine Reiseversicherung kann für die gewählte Reisezeit oder für das gesamte Jahr abgeschlossen und aus verschiedenen Bausteinen zusammengesetzt werden.

Die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach verspricht nicht nur umweltfreundlichen Strom, sondern auch langfristige Energieeinsparung. Bevor die Sonne in elektrische Energie umgewandelt werden kann, sind jedoch verschiedene Hürden zu überwinden. Hier sind einige Tipps, um diesen Prozess erfolgreich zu bewältigen.

Wenn kein Licht, kein Handy, kein Internet, keine (Gas-, Fernwärme-, Öl-, Zentral-)Heizung und kein Bankomat geht. Tankstelle, Ampeln und Straßenbahnen nicht mehr funktionieren. Wenn Aufzüge einfach steckenbleiben, kein Wasser mehr läuft und damit auch keine Toilettenspülung mehr funktioniert. Dann ist etwas eingetreten, was viele für unmöglich halten: Blackout

Sind viele Prozesse in Ihrem Unternehmen automatisiert? Setzen Sie elektronische Systeme zur Datenverarbeitung und Kommunikation ein? Cyber-Risiken wie Hacker-Angriffe und IT-Ausfälle sind eine Gefahr, welche Sie sehr ernst nehmen sollten!
Das Ziel von Cyber-Angriffen: Eine Störung der Verfügbarkeit, der Integrität und der Vertraulichkeit von informationsverarbeitenden Systemen von Unternehmen zu verursachen.

Ein Skitag ist im Winter eine beliebte betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung, welche zur Stärkung der Betriebsverbundenheit und des Teamgeistes beitragen soll. Oftmals kommt es aber eben bei solchen Veranstaltungen zu einem Unfall, wobei sich die Frage stellt, ob ein Skiunfall als Arbeitsunfall eingeordnet werden kann, welcher von der gesetzlichen Unfallversicherung gedeckt ist.

Im Dezember 2019 ereignete sich der Unfall. Eine Innsbrucker Pensionistin fuhr mit ihrem Auto aus der Hofeinfahrt, als plötzlich ein Radfahrer ungebremst auf sie zukam, ihr stehendes Auto streifte und daraufhin stürzte. Die Polizei wurde zur Unfallaufnahme gerufen, dabei wurde eine Routine-Alkoholkontrolle durchgeführt, bei welcher die Pensionistin mehrfach versagte.

Eine Fußgängerin stürzte bei Nieselregen und Glätte auf einem Gehsteig. Ob den Eigentümer des angrenzenden Grundstücks, eine Streu- und Räumpflicht trifft, entschied der Oberste Gerichtshof in seinem Urteil 2Ob35/22v.

Ein Skitourengeher nahm an einem Tourengeher-Abend teil und verletzte sich bei der Abfahrt an einem Windenseil einer Pistenraupe. Der Verletzte forderte Schadenersatz vom Pisten- und Liftbetreiber sowie vom Gastwirt, bei welchem er vor der Abfahrt einkehrte.
Der oberste Gerichtshof klärte in seinem Urteil 5Ob91/22a, ob der Pisten- und Liftbetreiber und der Gastwirt für den Unfall haften.

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