Ein Skitag ist im Winter eine beliebte betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung, welche zur Stärkung der Betriebsverbundenheit und des Teamgeistes beitragen soll. Oftmals kommt es aber eben bei solchen Veranstaltungen zu einem Unfall, wobei sich die Frage stellt, ob ein Skiunfall als Arbeitsunfall eingeordnet werden kann, welcher von der gesetzlichen Unfallversicherung gedeckt ist.
Im Dezember 2019 ereignete sich der Unfall. Eine Innsbrucker Pensionistin fuhr mit ihrem Auto aus der Hofeinfahrt, als plötzlich ein Radfahrer ungebremst auf sie zukam, ihr stehendes Auto streifte und daraufhin stürzte. Die Polizei wurde zur Unfallaufnahme gerufen, dabei wurde eine Routine-Alkoholkontrolle durchgeführt, bei welcher die Pensionistin mehrfach versagte.
Eine Fußgängerin stürzte bei Nieselregen und Glätte auf einem Gehsteig. Ob den Eigentümer des angrenzenden Grundstücks, eine Streu- und Räumpflicht trifft, entschied der Oberste Gerichtshof in seinem Urteil 2Ob35/22v.
Ein Skitourengeher nahm an einem Tourengeher-Abend teil und verletzte sich bei der Abfahrt an einem Windenseil einer Pistenraupe. Der Verletzte forderte Schadenersatz vom Pisten- und Liftbetreiber sowie vom Gastwirt, bei welchem er vor der Abfahrt einkehrte.
Der oberste Gerichtshof klärte in seinem Urteil 5Ob91/22a, ob der Pisten- und Liftbetreiber und der Gastwirt für den Unfall haften.
Die festliche Zeit des Advents bringt nicht nur gemütliche Stunden, sondern birgt auch Risiken für Ihr Zuhause. Jahr für Jahr endet die Vorweihnachtszeit in einigen Haushalten mit unerwünschten Feuerwehreinsätzen. Adventskränze und Christbäume trocknen in geheizten Räumen sehr rasch aus und fangen in Folge besonders schnell Feuer.
In einer zunehmend digitalisierten Welt ist die Sicherheit unserer digitalen Infrastrukturen von entscheidender Bedeutung. Die Europäische Union hat dies erkannt und Maßnahmen ergriffen, um die Cybersicherheit zu stärken. Eine wichtige Initiative in diesem Zusammenhang sind die NIS2-Richtlinien, die in Österreich und anderen EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
Mit zunehmender technologischer Entwicklung und Verwendung, steigt die Anzahl von Online-Angriffen. Um sich vor digitalen Angriffen zu schützen, muss zuallererst ein Bewusstsein für die Risiken im Internet geschaffen werden. Bedrohungen können hierbei Phishing-Mails, Social Media Hacking oder Cyber-Angriffe sein.
An einem Herbsttag in der Vorarlberger Gemeinde Silbertal ereignete sich das Unglück. Die Eltern gingen mit ihren beiden Töchtern und einem Hund einen leicht passierbaren Erlebnisweg entlang. Als zwei Spaziergänger, ebenfalls mit Hund, entgegenkamen, blieb die Familie stehen. Eine der Töchter trat zur Seite, lehnte sich ans Geländer und stürzte über das felsige, teils überhängende Gelände in die Tiefe und verstarb wenig später an den Verletzungen.
Beim Betreten des Geschäftslokals verletzte sich die Kundin, da die automatische Tür aufgrund einer Fehlfunktion schloss. Der Oberste Gerichtshof klärte in seinem Urteil 3Ob10/23a, ob die Geschäftsinhaberin für den Unfall haftet.
Die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach verspricht nicht nur umweltfreundlichen Strom, sondern auch langfristige Energieeinsparung. Bevor die Sonne in elektrische Energie umgewandelt werden kann, sind jedoch verschiedene Hürden zu überwinden. Hier sind einige Tipps, um diesen Prozess erfolgreich zu bewältigen.
Die Bedeutung von täglichen Backups als Teil einer umfassenden Datensicherungsstrategie kann nicht geleugnet werden. Sie sind entscheidend, um Datenverluste aufgrund von Hardwarefehlern oder menschlichen Fehlern zu bewältigen.
Ein LKW-Fahrer vollzog ein riskantes Fahrmanöver, indem er auf die zweite Fahrbahnspur wechselte, die Sperrlinie überfuhr und teilweise auf die Gegenfahrbahn geriet. Diese Aktion führte zu einem Verkehrsunfall auf der Gegenfahrbahn, welcher jedoch von dem LKW-Fahrer nicht wahrgenommen wurde, da er nicht in den Rückspiegel schaute. Der Verwaltungsgerichtshof klärte im Fall mit dem Aktenzeichen Ra 2022/02/0195, ob das Verhalten des LKW-Fahrers als Fahrerflucht betrachtet werden kann.
Der Sommer ist für viele die beliebteste Reisezeit. Eine Reiseversicherung sollten Sie bei der Urlaubsplanung aber nicht vergessen. Diese schützt vor finanziellen Folgen im Zusammenhang mit Urlaubs- und Geschäftsreisen und sorgt für eine rasche und unkomplizierte Unterstützung im Krisenfall.
Eine Reiseversicherung kann für die gewählte Reisezeit oder für das gesamte Jahr abgeschlossen und aus verschiedenen Bausteinen zusammengesetzt werden.
Beim Parken seines KFZ hat ein Versicherungsnehmer den ersten Gang nicht ordnungsgemäß eingelegt und auch die Parkbremse nicht aktiviert. Nachdem er das Auto verlassen hat, löste sich der erste Gang und das Auto rollte in einen Teich. Der Oberste Gerichtshof klärte in seinem Urteil 7Ob142/22s, ob es sich in diesem Fall um grobe Fahrlässigkeit handelt und eine Deckung durch die Kaskoversicherung besteht.