Durch einen Windstoß entglitt einer Versicherungsnehmerin beim Aussteigen aus einem Taxi die Fahrzeugtür, woraufhin ein vorbeifahrendes Fahrzeug kollidierte und beide Fahrzeuge beschädigt wurden. Der oberste Gerichtshof klärte in seinem Urteil 7Ob155/21a, ob die Ablehnung der Privathaftpflichtversicherung rechtens ist.
Ein Versicherungsnehmer hatte für eine Woche sein Haus verlassen und dabei das gekippte Fenster zur ebenerdigen Werkstatt nicht geschlossen. Ein unbekannter Täter konnte sich dadurch Zugang in die Werkstatt und in weiterer Folge ins Haus verschaffen. Ob eine Leistungspflicht des Versicherers besteht, klärte der Oberste Gerichtshof in seinem Urteil 7Ob47/22w.
Eine Bilanzbuchhalterin war der Meinung, dass der Versicherer zum Berufshaftpflichtversicherungsvertrag schuldig sei Deckungsschutz zu gewähren.
Inwieweit die Tätigkeit des Bilanzbuchhalters geht, entschied der OGH in seinem Urteil 7Ob 104/21a.