Eine Fußgängerin stürzte bei Nieselregen und Glätte auf einem Gehsteig. Ob den Eigentümer des angrenzenden Grundstücks, eine Streu- und Räumpflicht trifft, entschied der Oberste Gerichtshof in seinem Urteil 2Ob35/22v.
BrindlingerVersicherungsmakler GmbH
Gerlosstraße 146280 Zell am Ziller
Tel: +43 5282 2452-0Fax: +43 5282 2452-20E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Mo – Do: 08:00 – 17:00 UhrFr: 08:00 – 12:00 Uhr, bis 13:00 Uhr Journaldienst
Zulassungsstelle Mo - Fr 08:00 – 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Auf der Huben 16200 Jenbach
Mo – Do: 09:00 – 13:00 UhrFr: geschlossen