Beim Parken seines KFZ hat ein Versicherungsnehmer den ersten Gang nicht ordnungsgemäß eingelegt und auch die Parkbremse nicht aktiviert. Nachdem er das Auto verlassen hat, löste sich der erste Gang und das Auto rollte in einen Teich. Der Oberste Gerichtshof klärte in seinem Urteil 7Ob142/22s, ob es sich in diesem Fall um grobe Fahrlässigkeit handelt und eine Deckung durch die Kaskoversicherung besteht.
Unternehmen sind ständig Geschäftsrisiken ausgesetzt. Gerade in Krisenzeiten sind unternehmerische Handlungen mit Risiken wie Betriebsunterbrechnungen, Lieferengpässen und Umsatzausfällen verbunden.
Damit diese Gefahren nicht Realität werden, müssen wirtschaftliche Veränderungen und die damit verbundenen Risiken frühzeitig erkannt und die resultierenden Folgen richtig eingeschätzt werden. Dabei etablieren viele Unternehmen Risikomanagement in ihrer Organisation.
Auf dem Weg zu einem Kiosk überquerte eine Fußgängerin einen Radweg, wobei sie mit einem Fahrrad kollidierte. Der Oberste Gerichtshof klärte in seinem Urteil 2Ob64/22h, wer für den Unfall haftet.
Erneuerbare Energien stehen hoch im Kurs. Das erhöhte Umweltbewusstsein und die Einsparung von Energiekosten führen sowohl im privaten als auch im betrieblichen Bereich immer mehr zu Stromerzeugung mittels Sonnenenergie. Die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit neuester Technologie hat ihren Preis und die Investition rechnet sich oft erst nach Jahren.
Der Versicherungsnehmer beteiligte sich an einem illegalen Straßenrennen. Dass die Teilnahme an einem solchen Straßenrennen insbesondere in der Kranken- und Unfallversicherung zur Leistungsfreiheit führt, bekräftige der Oberste Gerichtshof in seinem Urteil 7Ob157/21w.
In einem in steiler Hanglage errichteten Hotel, kam es zu einem Wasserschaden im untersten Geschoss. Der Versicherer lehnte die Schadensleistung ab.
Der Oberste Gerichtshof definierte in seinem Urteil 7Ob220/22m den Begriff „unter Erdniveau“ und klärte ab, ob der Versicherer für den Leitungswasserschaden leistungsfrei ist.
Ein Versicherungsnehmer übernahm aus Gefälligkeit, während der krankheitsbedingten Schließung des Cafés einer Freundin, die Blumen zu gießen und die Post zu sichten. Er bereitete auch die Kaffeemaschine für den Transport zu einem Servicetechniker vor, wobei es zu einem Wasserschaden kam. Ob dafür eine Deckung aus seiner Privathaftpflichtversicherung besteht, klärte der Oberste Gerichtshof in seinem Urteil 7Ob158/22v.
Verschiedene VMware ESXi Versionen wiesen in den letzten Wochen Schwachstellen auf, die es Hackern ermöglichen, einen Verschlüsselungsangriff (Ransomware) durchzuführen. Tausende Server wurden bereits infiziert.
Ein Skitag ist im Winter eine beliebte betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung, welche zur Stärkung der Betriebsverbundenheit und des Teamgeistes beitragen soll. Oftmals kommt es aber eben bei solchen Veranstaltungen zu einem Unfall, wobei sich die Frage stellt, ob ein Skiunfall als Arbeitsunfall eingeordnet werden kann, welcher von der gesetzlichen Unfallversicherung gedeckt ist.
Ein Versicherungsnehmer ist seit einem Unfall querschnittsgelähmt und bezog eine Invaliditätspension von der Pensionsversicherungsanstalt samt Ausgleichszulage. Aus seiner privat abgeschlossenen Unfallversicherung erhielt der Versicherungsnehmer nach dem Unfall eine Einmalzahlung.
Ob er dazu berechtigt ist, die Einmalzahlung der Unfallversicherung für eine Pensionsversicherung mit Gewinnbeteiligung einzusetzen, klärte der Oberste Gerichtshof in seinem Urteil 10ObS148/22w.
Ein Bauunternehmen verlegte in einem Haus einen Terrazzoboden. Aufgrund von nicht ordnungsgemäß ausgeführten Arbeiten kam es zu einem Baumangel, wobei die Auftraggeberin Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche vom Bauunternehmen geltend machen wollte. Ob ein Baumeister berechtigt ist einen Terrazzoboden herzustellen und zu verlegen, klärte der Oberste Gerichtshof in seinem Urteil 40b48/22w.
Ein Skitourengeher nahm an einem Tourengeher-Abend teil und verletzte sich bei der Abfahrt an einem Windenseil einer Pistenraupe. Der Verletzte forderte Schadenersatz vom Pisten- und Liftbetreiber sowie vom Gastwirt, bei welchem er vor der Abfahrt einkehrte.
Der oberste Gerichtshof klärte in seinem Urteil 5Ob91/22a, ob der Pisten- und Liftbetreiber und der Gastwirt für den Unfall haften.
In den letzten Tagen wurden Hotels vermehrt Opfer von Cyberattacken. Dabei wird das Booking-Extranet missbraucht, um betrügerische Reservierungen vorzunehmen und Kreditkartennummern ausfindig zu machen.
Eine Fußgängerin stürzte im Jänner 2020 bei Nieselregen und Glätte auf einem Gehsteig, der ein weitläufiges Areal von bis zu 18 Metern Breite umfasst. Ob den Eigentümer des angrenzenden Grundstücks, eine Streu- und Räumpflicht trifft, entschied der Oberste Gerichtshof in seinem Urteil 2Ob35/22v.
Die Baubranche gehört in Österreich zu jenen Wirtschaftssparten, welche das höchste Unfallrisiko aufweist. Dass eine ordnungsgemäße Unterweisung von Arbeitnehmer:innen unabdingbar ist, bekräftigte der Oberste Gerichtshof in seinem Urteil 8ObA34/22s.
Ein Einbrecher hat aus einem Wertschutzschrank Münzen im Wert von 25.154 Euro gestohlen. Der Schlüssel zu diesem Schrank wurde in einem versperrten, aber leicht aufzubrechenden Rollcontainer aufbewahrt, der sich im selben Raum wie der Wertschutzschrank befand.
Der Oberste Gerichtshof klärt in seinem Urteil 7Ob93/19f, ob dem Versicherungsnehmer eine Leistung aus dem Haushaltsversicherungsvertrag zusteht.
Alle Jahre wieder endet die Adventszeit in vielen Haushalten mit einem Feuerwehreinsatz. Adventskränze und Christbäume trocknen in geheizten Räumen sehr rasch aus und fangen in Folge besonders schnell Feuer.
Ein Fahrradfahrer war alkoholisiert und ohne Licht auf einer unbeleuchteten Straße unterwegs und kollidierte mit einer Mopedfahrerin. Beide Fahrer wurden bei dem Unfall verletzt. Ob in solch einem Fall eine Leistung aus der Privathaftpflichtversicherung erfolgt, klärte der Oberste Gerichtshof in seinem Urteil 7Ob7/22p.
Durch einen Windstoß entglitt einer Versicherungsnehmerin beim Aussteigen aus einem Taxi die Fahrzeugtür, woraufhin ein vorbeifahrendes Fahrzeug kollidierte und beide Fahrzeuge beschädigt wurden. Der oberste Gerichtshof klärte in seinem Urteil 7Ob155/21a, ob die Ablehnung der Privathaftpflichtversicherung rechtens ist.
Brindlinger
Versicherungsmakler GmbH
Gerlosstraße 14
6280 Zell am Ziller
+43 5282 2452-0
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Mo – Do: 08:00 – 17:00 Uhr
Fr: 08:00 – 12:00 Uhr, bis 13:00 Uhr Journaldienst
Zulassungsstelle Mo - Fr 08:00 – 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Auf der Huben 1
6200 Jenbach
+43 5282 2452-0
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Mo – Do: 09:00 – 13:00 Uhr
Fr: geschlossen