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Aufsichtspflicht verletzt? – Eltern haften für ihre Kinder!

Eine Mutter achtete zu wenig auf ihren Vierjährigen, welcher in weiterer Folge eine Brücke überquerte und mit einem Radfahrer kollidierte. Wie eng die Haftung von Eltern ausgelegt wird, entschied der Oberste Gerichtshof in seinem Urteil 2Ob180/21s.

Die Mutter war mit ihrem viereinhalb Jahre alten Buben, dessen zehn Jahre alten Bruder und deren sieben Jahre alten Cousine mit Fahrrädern unterwegs. Auf einer Brücke legte die Gruppe eine Pause ein, da die Kinder die Surfer im Fluss beobachten wollten. Die Mutter ermahnte die Kinder beim Abstieg von den Fahrrädern, dass sie nicht über die Straße laufen dürfen.

Als ein Surfer stürzte und in den Fluss unter die Brücke trieb, lief der viereinhalb Jahre alte Bub los um auf der anderen Brückenseite nachzusehen, was mit dem Sportler passiert ist. In der Mitte der Brücke kam es dann aber plötzlich zur Kollision mit dem Radfahrer. Dieser wurde verletzt und klagte anschließend.

Die Rechtsfolge
Den Radfahrer trifft in diesem Fall eine Mitschuld. Er hat sein Tempo nicht früher auf eine Schrittgeschwindigkeit reduziert, obwohl er schon beim Näherkommen die Kinder auf der Brücke gesehen hat.
Der Oberste Gerichtshof entschied aber, dass die Mutter den Großteil des Schadens ersetzen muss. Sie hätte die Kollision abwenden können, indem sie ihr Kind an der Hand gehalten hätte oder sich hinter ihn gestellt hätte, damit er nicht einfach weglaufen kann.

Nach einem Unfall mit einem Kind den Klageweg zu beschreiten ist heutzutage keine Seltenheit. Verletzten Erwachsenen bleibt oft aufgrund von versicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen gar nichts anderes übrig. Kleine Fehler können oft gravierende Folgen haben und daher appellieren wir die Aufsichtspflicht ernst zu nehmen.

Das gesamte OGH Urteil können Sie hier nachlesen: https://bit.ly/3KGzExH

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