• Startseite
aktuell

aktuell (135)

Sind viele Prozesse in Ihrem Unternehmen automatisiert? Setzen Sie elektronische Systeme zur Datenverarbeitung und Kommunikation ein? Cyber-Risiken wie Hacker-Angriffe und IT-Ausfälle sind eine Gefahr, welche Sie sehr ernst nehmen sollten!

Schließt der Versicherungsnehmer mit einer Versicherung einen Vertrag ab, so muss er sich nach den allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen dieses Vertrages an bestimmte Verpflichtungen halten. Diese Verpflichtungen werden Obliegenheiten genannt. Kommt der Versicherungsnehmer diesen Vorschriften nicht nach, kann dies im Schadensfall zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen.
Niedrige Temperaturen und Schneefälle lösen oft zusätzliche Verpflichtungen des Versicherungsnehmers aus.

Die Beteiligung von Unternehmen oder deren Gesellschaftern sowie der Angehörigenausschluss sorgen häufig für Unklarheiten im Schadenfall einer Haftpflichtversicherung. Wie eng Risikoausschlüsse auszulegen sind entschied der OGH in einem aktuellen Urteil 7Ob101/21k.

Gerade in den Herbst- und Wintermonaten häufen sich wieder die Fälle der Einbrüche und Diebstähle. Aufgrund der frühen Dunkelheit wird das Licht zu Hause oft schon am späten Nachmittag eingeschaltet. Bleiben die Häuser und Wohnungen zu dieser Zeit dunkel, ist das Interesse von potenziellen Einbrechern schnell geweckt. Dank einer Haushaltsversicherung kann man in der Regel bei einem Einbruch-Diebstahl-Schaden mit einer finanziellen Entschädigung rechnen. Die Voraussetzung dafür ist, dass der Bestohlene beweisen kann, dass er die gestohlenen Wertsachen besessen hat.

Eine Bilanzbuchhalterin war der Meinung, dass der Versicherer zum Berufshaftpflichtversicherungsvertrag schuldig sei Deckungsschutz zu gewähren.
Inwieweit die Tätigkeit des Bilanzbuchhalters geht, entschied der OGH in seinem Urteil 7Ob 104/21a.

Jeder kennt es, das Kleingedruckte, was man gerne beiseitelegt. Genau dort sind die wesentlichen Bedingungen und Klauseln zu einem Vertrag niedergeschrieben und führen im Versicherungsfall dann doch oft zu Problemen.

Nicht selten sind es 30 Seiten und mehr, welche mit der Polizze ausgehändigt werden. Zu einem Versicherungsvertrag gilt selten nur ein Bedingungswerk, sondern eine Vielzahl von Klauseln, Sidelettern, individuellen Vereinbarungen, ….

Besonders im Schadenfall ist zu empfehlen, das Bedingungswerk, welches dem Vertrag zu Grunde liegt sowie OGH Entscheidungen zum konkreten Themengebiet zu studieren. Jeder Schadensfall ist individuell. Versicherungsbedingungen werden abstrakt formuliert. Es gilt den Schadensfall im Deckungsumfang unterzubringen.

Ihr Kind ist bereits in die Berufswelt eingestiegen oder wohnt nicht mehr in der elterlichen Wohnung? - An den Versicherungsschutz, welcher sich dadurch in „nicht mehr mitversichert“ abändern kann, wird dabei selten gedacht.

Es gibt viele Anforderungen für den Fortbestand der Mitversicherung der Kinder. Manche Versicherer definieren gleich mehrere Voraussetzungen, wie z. B. im gemeinsamen Haushalt lebend; in Ausbildung befindlich; etc. Andere halten z. B. fest: Erhalt der Familienbeihilfe oder gemeinsamer (Haupt-) Wohnsitz mit den Eltern. Einfacher ist es, wenn eine reine Altersgrenze unabhängig vom Berufsstand oder der Wohnsituation für den Herausfall aus dem Versicherungsschutz genannt wird.

Gruppenausstellung „Aint’t no Mountain high enough” in der ZE Tux Gallery mit Werken von 35 KünstlerInnen zum Thema Berg als Symbol für die Freiheit der Kunst und die Fähigkeit Berge zu versetzen.

Kunst-Kurator: Mari Otberg

Eine gesetzliche Unfallversicherung schützt Sie lediglich vor den finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen, dabei deckt die gesetzliche Unfallversicherung nur einen kleinen Teil des Einkommensausfalls ab. Damit Sie auch in Ihrer Freizeit bestmöglich abgesichert sind, sollten Sie als Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung unbedingt eine private Unfallversicherung abschließen.

Nahezu 80 % aller Unfälle ereignen sich nämlich in der Freizeit. Eine private Unfallversicherung sollte exakt auf ihre persönlichen Bedürfnisse und Ihre Lebenssituation abgestimmt werden. Bei den meisten Unfallversicherungen sind z.B. Extremsportarten wie Klettern, Bergsteigen oder auch Flugsportarten ausgeschlossen und es bedarf individueller Vereinbarungen.

Sie haben sich durch einen Freizeit- oder Sportunfall so schwer verletzt, dass Sie körperlich oder geistig auf Dauer beeinträchtigt sind?

Leider bleibt es nicht aus, sich nach Ableben einer nahestehenden Person um den Nachlass und unter anderem auch um die aufrechten Versicherungsverträge zu kümmern. Im besten Fall gibt es hier einen Polizzenordner oder eine Übersicht. Auch Bankunterlagen können Auskunft geben über aufrechte Verträge.

Eine Anfrage beim Versicherungsunternehmen des Verstorbenen durch einen Hinterbliebenen wird auf Grund des Datenschutzes keinen Erfolg bringen. Es bedarf eines Nachlassverwalters, welcher dafür Sorge zu tragen hat, dass Versicherungsprämien weiterhin beglichen werden. Das Konto des Verstorben wir umgehend gesperrt. Lediglich eine Person, welche als Mitinhaber/in am Konto vermerkt wurde, hat Zugriff, da dies dem Inhaber gleichzustellen ist.

Es gibt allerdings Unterschiede der spezifischen Versicherungen, welche wir hier kurz zusammengefasst haben:

Seite 5 von 10

Adresse

Brindlinger
Versicherungsmakler GmbH

Zentrale Zell am Ziller

Gerlosstraße 14
6280 Zell am Ziller

Tel: +43 5282 2452-0
Fax: +43 5282 2452-20
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Mo – Do: 08:00 – 17:00 Uhr
Fr: 08:00 – 12:00 Uhr, bis 13:00 Uhr Journaldienst

Zulassungsstelle Mo - Fr 08:00 – 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

Zweigstelle Jenbach

Auf der Huben 1
6200 Jenbach

Tel: +43 5282 2452-0
Fax: +43 5282 2452-20
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Mo – Do: 09:00 – 13:00 Uhr
Fr: geschlossen