Es wird nahegelegt, alle Wertgegenstände zu fotografieren, zu dokumentieren und sämtliche Anschaffungsrechnungen und Zertifikate aufzubewahren. Zu beachten ist, dass sich mit Hilfe der Bestandsaufnahme der Besitz der gestohlenen Wertgegenstände beweisen lassen kann. Die Dokumentation kann hierbei in einem Wortverzeichnis oder einer handschriftlichen Auflistung erfolgen.
Die Beweisbarkeit des Besitzes erleichtert auch die Arbeit der Polizei und in Folge die Entschädigung durch den Versicherer. Vorausgesetzt wird hier, dass es sich um einen Einbruch-Diebstahl im Sinne der Bedingungen handelt.
Folgende Tipps möchten wir Ihnen mitgeben:
• Sämtliche wichtigen Gegenstände sollten in einer Liste dokumentiert, fotografiert und die Liste sicher verwahrt werden. Am besten ist es, diese der Versicherungspolizze beizulegen.
• Originalbelege oder Kopien können auch bei Freunden, Verwandten oder im Bankschließfach hinterlegt werden. Hier sichert man sich auch im Brandfall ab.
• Besonders teure Gegenständen werden vom Versicherer oftmals nur dann entschädigt, wenn diese in einem Tresor aufbewahrt wurden. Wer keinen Tresor besitzt, kann wertvolle Gegenstände auch in einem Bankschließfach deponieren.
• Bewahren Sie die Rechnungen von Wertsachen, trotz bereits abgelaufener Garantie, auf.
• Achtung bei Bargeld! Die Haushaltsversicherung deckt zwar auch den Diebstahl von Bargeld, welches nicht im Tresor verwahrt wird, allerdings nur bis zu der in der Polizze angeführten Versicherungssumme.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.