Gerade in den Herbst- und Wintermonaten häufen sich wieder die Fälle der Einbrüche und Diebstähle. Aufgrund der frühen Dunkelheit wird das Licht zu Hause oft schon am späten Nachmittag eingeschaltet. Bleiben die Häuser und Wohnungen zu dieser Zeit dunkel, ist das Interesse von potenziellen Einbrechern schnell geweckt. Dank einer Haushaltsversicherung kann man in der Regel bei einem Einbruch-Diebstahl-Schaden mit einer finanziellen Entschädigung rechnen. Die Voraussetzung dafür ist, dass der Bestohlene beweisen kann, dass er die gestohlenen Wertsachen besessen hat.
Ein Wohnungsbesitzer (Kläger) hatte beim Verlassen die Tür zu seiner Wohnung nur zugezogen, jedoch nicht versperrt. In der Folge kam es zu einem Einbruch und der Geschädigte wollte seinen Schaden bei der Haushaltsversicherung (Beklagte) geltend machen. Diese lehnte die Deckung jedoch ab und der OGH befand die Ablehnung für richtig.
ACHTUNG: Die Panzerknacker sind wieder unterwegs. Gerade in der Übergangszeit werden Einbrecherbanden aktiv. Es hat in den letzten Tagen wieder vermehrt Einbruch-Diebstähle gegeben.