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Ableben des Versicherungsnehmers – Wie schaut es mit den aufrechten Versicherungsverträgen aus?

Leider bleibt es nicht aus, sich nach Ableben einer nahestehenden Person um den Nachlass und unter anderem auch um die aufrechten Versicherungsverträge zu kümmern. Im besten Fall gibt es hier einen Polizzenordner oder eine Übersicht. Auch Bankunterlagen können Auskunft geben über aufrechte Verträge.

Eine Anfrage beim Versicherungsunternehmen des Verstorbenen durch einen Hinterbliebenen wird auf Grund des Datenschutzes keinen Erfolg bringen. Es bedarf eines Nachlassverwalters, welcher dafür Sorge zu tragen hat, dass Versicherungsprämien weiterhin beglichen werden. Das Konto des Verstorben wir umgehend gesperrt. Lediglich eine Person, welche als Mitinhaber/in am Konto vermerkt wurde, hat Zugriff, da dies dem Inhaber gleichzustellen ist.

Es gibt allerdings Unterschiede der spezifischen Versicherungen, welche wir hier kurz zusammengefasst haben:

Sachversicherung
In der Regel werden diese vom Nachlassverwalter weiter bezahlt, bis die Abwicklung der Erbschaft erfolgt ist. Hier gilt es achtsam zu sein, denn sollte die Versicherungsprämie nicht beglichen werden und es zu einem Schadensfall kommen, kann eine Deckungslücke auf Grund fehlender Prämienzahlung die Erbschaft verringern, da der Versicherer aufgrund fehlender Zahlung der Prämie nicht leistungspflichtig ist. Auch gilt es sicherzustellen, dass z.B. die in der Privathaftpflicht mitversicherten Personen, weiterhin einen umfassenden Versicherungsschutz genießen.

Dies gilt auch für die Rechtsschutzversicherung.

Personenversicherung
Diese enden automatisch nach Ableben des Versicherten (z.B. Kranken-, Lebens- oder Unfallversicherung). Sollte das Ableben mitversichert sein, wäre dies umgehend an die Versicherung zu melden. Manche Verträge sehen hier eine Frist von 48 bis 72 Stunden vor!

Bei Verträgen, zu welchen mehrere Personen versichert sind, ist Vorsicht geboten.

Kfz Versicherung
Häufig wird das Kfz des Verstorbenen weiterhin bewegt, was jedoch nicht zulässig ist. Hier wäre zu empfehlen, sich vom Nachlassverwalter eine Zustimmung einzuholen sowie das Versicherungsunternehmen zu informieren.
Andernfalls kann es dazu führen, dass es sich um eine Schwarzfahrt handelt und dadurch mit entsprechenden Rechtsfolgen zu rechnen ist.

Gerne stehen wir Ihnen zu den oben angeführten Angelegenheiten nach Ableben eines Angehörigen zur Seite.

Adresse

Brindlinger
Versicherungsmakler GmbH

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Gerlosstraße 14
6280 Zell am Ziller

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