Sachversicherung
In der Regel werden diese vom Nachlassverwalter weiter bezahlt, bis die Abwicklung der Erbschaft erfolgt ist. Hier gilt es achtsam zu sein, denn sollte die Versicherungsprämie nicht beglichen werden und es zu einem Schadensfall kommen, kann eine Deckungslücke auf Grund fehlender Prämienzahlung die Erbschaft verringern, da der Versicherer aufgrund fehlender Zahlung der Prämie nicht leistungspflichtig ist. Auch gilt es sicherzustellen, dass z.B. die in der Privathaftpflicht mitversicherten Personen, weiterhin einen umfassenden Versicherungsschutz genießen.
Dies gilt auch für die Rechtsschutzversicherung.
Personenversicherung
Diese enden automatisch nach Ableben des Versicherten (z.B. Kranken-, Lebens- oder Unfallversicherung). Sollte das Ableben mitversichert sein, wäre dies umgehend an die Versicherung zu melden. Manche Verträge sehen hier eine Frist von 48 bis 72 Stunden vor!
Bei Verträgen, zu welchen mehrere Personen versichert sind, ist Vorsicht geboten.
Kfz Versicherung
Häufig wird das Kfz des Verstorbenen weiterhin bewegt, was jedoch nicht zulässig ist. Hier wäre zu empfehlen, sich vom Nachlassverwalter eine Zustimmung einzuholen sowie das Versicherungsunternehmen zu informieren.
Andernfalls kann es dazu führen, dass es sich um eine Schwarzfahrt handelt und dadurch mit entsprechenden Rechtsfolgen zu rechnen ist.
Gerne stehen wir Ihnen zu den oben angeführten Angelegenheiten nach Ableben eines Angehörigen zur Seite.