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Wie wichtig eine Haftpflichtversicherung auch dann ist, wenn man keine Schuld hat, zeigt der folgende Fall: 

Im Posteingang eines Betriebsinhabers findet sich plötzlich ein Mail einer Anwaltskanzlei. Darin findet sich die Aufforderung zum Schadenersatz in Höhe von EUR 100.000 binnen 14 Tagen - ein Kunde wäre über eine Stufe gestürzt. Und bei nicht rechtzeitiger Zahlung wird mit Klage bei Gericht gedroht. 

Schmerzengeld  EUR 30.000,00, Behandlungskosten EUR 20.000,00 und Verdienstentgang in Höhe von EUR 50.000,00 - so kann durchaus realistisch eine Forderung aussehen.

Corona  zeigt uns, dass wir von einer funktionierenden IT abhängiger sind als je zuvor....

...und wie wichtig eine gute Cyberversicherung ist.

Im neu beschlossenen COVID-19 Gesetz sind ursprünglich im Epidemiegesetz beschriebene Entschädigungen für Betriebsunterbrechung aufgrund behördlicher Schließung nicht mehr vorgesehen.

Für Gastbetriebe wird die Geltendmachung von Ansprüchen für Verdienstentgang somit plötzlich zu einem Streitfall mit höchst ungewissem Ausgang. Wir haben dazu ein Rechtsgutachten bei der Kanzlei NHP in Wien in Auftrag gegeben. Die Gutachter kommen zum Schluss, dass aufgrund der durch die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde erlassenen Verordnung vom 13.3.2020 ein Anspruch gegenüber dem Bund, zumindest bis zur Aufhebung der Verordnung am 26.3.2020 bestehen dürfte.

Wir empfehlen unbedingt die fristgerechte Anmeldung Ihrer Forderung nach Epidemiegesetz an die Bezirksverwaltungsbehörde (= Bezirkshauptmannschaft).

Zur Eindämmung der Pandemie müssen derzeit leider viele Unternehmen geschlossen halten.

Es gilt zu beachten, dass es infolge der Betriebsschließung zu einer Veränderung der bekannten Risikosituation kommen kann. Etwa dann, wenn vorhandene Sicherheitsvorkehrungen reduziert werden, ist ein Verlust der Versicherungsdeckung möglich. 

Beispielsweise werden folgende Maßnahmen empfohlen:

Thomas ist schon seit 2002 bei uns im Betrieb tätig und kümmert sich um die rasche Abwicklung der Schadensfälle.

 

Du bist schon seit 2002 bei uns im Betrieb. Was hat dich damals bewogen, dass du dich bei der Firma Brindlinger Versicherungsmakler beworben hast?

Ich war zum damaligen Zeitpunkt bereits 6 Jahre bei einer der größten Österreichischen Versicherungen im Verkauf angestellt. Zu dieser Zeit folgten bereits die ersten kniffligeren Schadenfälle und musste ich feststellen, dass wir zwar verkaufen gelernt hatten, aber wir konnten unseren Kunden im Schadenfall nicht wirklich unterstützend zur Seite stehen. Ich habe dann die Zeitungsanzeige gesehen, dass der Makler Brindlinger einen Schadenreferenten beschäftigen wollte. Auch hatte das Büro Brindlinger zu diesem Zeitpunkt bereits einen sehr guten Ruf und wusste ich bereits, dass mir das Thema „Versicherung“ gefällt.

Jährlich erhalten Unternehmen eine Aufforderung, zu ihren bestehenden Versicherungen Umsätze, Lohnsummen, Deckungsbeiträge, Zu- und Abgänge bei der Betriebsausstattung  usw. zu melden.  Doch weshalb sind diese Meldungen so wichtig?

Das versicherte Risiko kann sich während des versicherten Zeitraums ändern. Mögliche Ursachen sind u. a. weitere Tätigkeitsbereiche durch neue Projekte oder Aufträge, Erhöhung des Mitarbeiterstammes, neu gebaute oder angemietete Räumlichkeiten, Umsatzsteigerungen, Erweiterung des Geschäftsbetriebes auf andere Länder. 
Risiken, die während des Versicherungsjahres neu hinzukommen, sind nur dann versichert, wenn eine sogenannte Vorsorgeversicherung zu den gültigen Versicherungsbedingungen und vorgesehenen Deckungssummen oder eine nachträgliche Prämienregulierung vereinbart sind.  

Der Kreditversicherer Euler-Hermes AG weist in seiner aktuellen Insolvenzstudie 2020 darauf hin, dass heuer die weltweite Zahl der Insolvenzen steigen dürfte. Treiber der Entwicklung sei Asien, aber auch in Westeuropa sei mit mehr Firmenpleiten zu rechnen, die Gründe dafür liegen in der anhaltenden Konjunkturschwäche, vor allem in den Industriestaaten und im produzierenden Gewerbe. Weitere Risikofaktoren seien die Folgen der Handelskonflikte, politische Unsicherheiten und soziale Spannungen.

Oft ist man sich gar nicht richtig bewusst, dass bei Abschluss eines Versicherungsvertrages eine Reihe von Sicherheitsvorschriften und Obliegenheiten vereinbart werden. Diese müssen dann auch eingehalten werden, damit im Schadenfall die Versicherung die volle Leistung erbringt.

Immer häufiger werden Unternehmen Opfer von Computersabotage, digitaler Erpressung oder einer anderen Form von Cyberkriminalität. Erst kürzlich berichtete die Tiroler Tageszeitung von einem massiven Hackerangriff beim Osttiroler Jalousien- und Rollladenhersteller Hella. Bei allen in- und ausländischen Unternehmen kam es zu einem Produktionsausfall – insgesamt mussten rund 1000 Beschäftigte auf die Wiederherstellung des Datenflusses warten.

Eine Wiederherstellung von Daten ist nur mit großem Aufwand oder gegen eine – im Regelfall abzuratende - Zahlung von Lösegeld möglich. Hohe Kosten für EDV Spezialisten und ein Betriebsausfall sind jedenfalls sicher.

Eine Cyberversicherung bietet Schutz

Silvester –Feuerwerkskörper begrüßen das neue Jahr. Doch die ausgelassene Stimmung schlägt schnell um: Eine Mutter lässt mit ihren erwachsenen Töchtern Himmelslaternen aufsteigen, welche das Affenhaus des Krefelder Zoos in Brand setzen. Die Folgen sind ein total beschädigtes Gebäude und zahlreiche verendete Tiere, darunter Menschenaffen wie Gorillas und Schimpansen.

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