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Bei Umbauten, auf Baustellen oder auch bei Reparaturen an bestehenden Objekten müssen beinahe immer sogenannte Heißarbeiten durchgeführt werden. Der überwiegende Teil von Brandschäden entsteht gerade durch unsachgemäße Vorbereitung, Durchführung oder auch durch fehlende Nachkontrollen bei Feuer- und Heißarbeiten.

Ab 14. September 2019 sollte die die EU-Zahlungsrichtlinie „Payment Service Directive 2“ (PSD2) gelten. Da die Umsetzung der neuen Vorgaben bei der „starken Kundenauthentifizierung“ (2-Faktor-Authentifzierung) technische Nachrüstung fordert und sich die Umsetzung speziell für Handel und Hotellerie teils schwierig gestaltet, wurde ein Aufschub der Umsetzungsfrist erreicht. Die neue Frist ist vorerst noch nicht bekannt. Nicht verschoben wurde die Öffnung von Bankkonten für Drittanbieter.

Allgemeine Geschäftsbedingungen können ausdrücklich oder auch stillschweigend vereinbart werden. Erklärt der Unternehmer vor dem Abschluss des Vertrages, dass er nur zu seinen AGB den Vertrag abschließen möchte und lässt sich der Geschäftspartner daraufhin mit ihm ein, gelten die AGB als vereinbart.

Eine stillschweigende Vereinbarung der AGB darf nur angenommen werden, wenn für den Kunden deutlich erkennbar ist, dass der Unternehmer nur zu seinen AGB abschließen will und der Kunde vor Vertragsabschluss die Möglichkeit hatte, Einsicht in die verwendeten AGB nehmen zu können.

Bei einer einzigen Lieferung sind Lieferscheine und Rechnungen daher nicht geeignet, Änderungen der AGB zu einem bereits abgeschlossenen Vertrag zu vereinbaren (es gelten die AGB BEI Vertragsabschluss).

Anders stellt sich das bei einer jahrelangen Geschäftsbeziehung dar.

Ein unbekannter Täter entwendete einer 80-jährigen gehbehinderten Frau beim Verlassen des Hauses aus ihrer Manteltasche den Wohnungsschlüssel. Er und seine Komplizen gelangten damit in ihre Wohnung und im Zuge dieses „Einbruchs“ wurden Bargeld, Schmuck, Gold- und Silbermünzen gestohlen. Die Dame wandte sich daraufhin an ihre Haushaltsversicherung, welche aber nicht bereit war für den Schaden als „Einbruchdiebstahl“ aufzukommen und die Meinung vertrat, dass es sich hierbei nur um einen „einfachen Diebstahl“ handle. Daraufhin brachte die Dame die Klage ein.

Wie sähe unsere Erde ohne Wasser aus? Vermutlich wie der Mond, wie die Sahara oder andere unwirtliche Landschaften. Wasser ist die Grundlage allen Lebens und auch für den Menschen unentbehrlich. Der dauerhafte Zugang zu sauberem, trinkbarem Wasser ist ein Menschenrecht, das ist sogar international vereinbart. Und er ist eine wichtige Voraussetzung für die menschliche Gesundheit, denn zahlreiche schwere, aber vermeidbare Krankheiten werden durch verschmutztes Wasser und mangelnde Hygiene verursacht. Es handelt sich beim Thema Gewässer also um einen äußerst sensiblen Bereich. Gerade aufgrund enormer rechtlicher Vorgaben und hoher Auflagen können – ausgelöst durch Planungs- und Beratungsfehler - sehr leicht Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe entstehen.

Mittels einer Riesenschleuder wurden auf einem Festivalgelände Wasserbomben geworfen. Eine unbeteiligte Person wurde durch eine solche Wasserbombe schwer verletzt und forderte Schadenersatz. Der „Täter“ bzw. Werfer der Wasserbombe verlangte daraufhin von seiner Haftpflichtversicherung, dass sie für den Schaden des Verletzten aufkommt.

Zum zehnten Mal wurde am 06. Juni 2019 der Tiroler-Nachwuchs-Ingenieur-Preis TINIP verliehen. Projektarbeiten der Tiroler HTL und artverwandten technischen Schulen wurden der Wirtschaft im Rahmen dieses Wettbewerbs präsentiert.

Wir gratulieren den Siegern zu den tollen Projekten und den Organisatoren für diese wirklich gelungene Veranstaltung, welche ein hervorragendes Beispiel für gelebte Partnerschaft zwischen Schule und Wirtschaft darstellt.

Wir sind stolz Partner dieser Veranstaltung sein zu dürfen und freuen uns über die Ehrung für 10 Jahre TINIP Sponsor. 

Ein stark alkoholisierter Mann (Kläger) tötete seinen Vater als er sich in einer Abwehrhandlung auf ihn legte und dadurch intensiven Druck auf dessen Brustkorb ausübte. Der Vater erlitt innere Blutungen und verstarb. Der Kläger forderte von der Haftpflichtversicherung den Ersatz der Vertretungskosten im Strafverfahren. 

Der Kläger betrat barfuß im Rahmen eines Schwimmbadbesuches den dort vorhandenen Gastronomiebetrieb und trat sich dort einen Glassplitter ein. Er entfernte diesen mit einer Pinzette. Aufgrund von Schmerzen suchte er am darauffolgenden Tag einen Arzt auf. Im Laufe des Heilungsprozesses kam es zu Wundheilstörungen, wobei die Langzeitfolgen noch nicht absehbar sind. Der Kläger forderte daraufhin Schmerzensgeld und auch die Haftung für Folgeschäden vom Schwimmbadbetreiber, mit welchem er durch das Kaufen der Eintrittskarte einen Vertrag eingegangen sei; ebenso wandte er sich mit der Klage an den Pächter des Schwimmbad Lokals.

Ein Ehepaar (Angeklagte) interessierte sich für ein Reihenhaus. Die Vermittlung dieses Hauses erfolgte durch eine Immobilienmaklerin (Klägerin), welche dafür eine entsprechende Maklerprovision in Rechnung stellte. Dieser Anspruch auf Maklerprovision war Gegenstand des Rechtsstreites.

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