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Zahlungsrichtlinie PSD2 fordert besondere Sicherheitsmaßnahmen beim bargeldlosen Zahlen

Ab 14. September 2019 sollte die die EU-Zahlungsrichtlinie „Payment Service Directive 2“ (PSD2) gelten. Da die Umsetzung der neuen Vorgaben bei der „starken Kundenauthentifizierung“ (2-Faktor-Authentifzierung) technische Nachrüstung fordert und sich die Umsetzung speziell für Handel und Hotellerie teils schwierig gestaltet, wurde ein Aufschub der Umsetzungsfrist erreicht. Die neue Frist ist vorerst noch nicht bekannt. Nicht verschoben wurde die Öffnung von Bankkonten für Drittanbieter.

Was ist bzw. warum gibt es PSD2?

Diese Richtlinie soll bargeldloses Zahlen innerhalb der EU über das Internet, aber auch bei elektronischer Kartenzahlung an der Kassa vor allem sicherer machen.

Kundendaten können besser geschützt und die missbräuchliche Verwendung von Zahlungsmitteln verhindert werden. Mit der PSD2 Richtlinie will man sicherstellen, dass der Zahler auch der Eigentümer bzw. Nutzer des Zahlungsinstrumentes ist.  Dies geschieht durch eine „2-Faktor-Authentifizierung“. Betroffen von der neuen Regelung sind vor allem das TAN-Verfahren und das Login. So wird z. B. in Zukunft zum Passwort auch noch ein Passcode auf das Handy geschickt zur zusätzlichen Eingabe. Somit sind auch gestohlene Kreditkarten innerhalb Europas für den Dieb wertlos.

Die „starke Authentifizierung“ setzt sich aus 3 Elementen zusammen, wobei bei Bezahlung oder beim Login zum Online-Banking zwei dieser Elemente erfüllt werden müssen:

  • Wissen (z. B. Pin-Code, Passwort)
  • Besitz (z. B. Bankomatkarte, Kreditkarte, Smartphone)
  • Inhärenz (z. B. ein Fingerabdruck, das Gesichtsscan)

Die 2-Faktoren-Authentifizierung kennen Sie schon, nämlich beim Geldabheben am Bankomaten. Ihr Konto wird hier mit Ihrer Karte und dem PIN geschützt. Nur wenn beide Faktoren kombiniert werden, können Sie auch Bargeld beziehen. Nur mit der Karte alleine können Sie kein Geld beheben, ebenso ist der PIN alleine nutzlos. 

Kreditinstitute können aber auch Ausnahmen festlegen, z. B.:

  • bei der Häufigkeit der Abfrage des 2. Faktors (Ausdehnung bis alle 90 Tage möglich)
  • bei Überweisungen bis 50,-- Euro (bei mehreren Kleinbeträgen-Überweisungen erfolgt erst beim Erreichen der insgesamt 150,-- Euro Grenze die Abfrage bzw. nach 5 Zahlungen)
  • bei durch den Kunden als vertrauenswürdig angegebenen Empfängern
  • bei Zahlungen von Parkgebühren und Kauf von Fahrkarten
  • wenn das Zielkonto auch dem Kunden gehört und bei derselben Bank geführt wird
  • bei Daueraufträgen

Weiters wird durch diese Richtlinie das Monopol der Banken auf Kontoinformationen beendet.

Bankkunden können anderen Serviceanbietern bzw. Drittdienstleister (Unternehmen, die zwischen einem Händler und der Bank eines Käufers stehen) Zugriff auf ihre Kontoinformationen freigeben und Bezahlvorgänge ohne den Umweg über die Banken direkt auslösen. Nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung wird dem Drittdienstleister der Zugriff auf Ihr Konto gewährt. Solche Unternehmen müssen nun aufgrund der PSD2 über eine entsprechende Konzession verfügen und sich bei einer nationalen Aufsichtsbehörde der EU registrieren bzw. lizenzieren lassen.

Welche Änderungen gibt es durch die PSD2-Richtlinie für Unternehmen?

Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie mit ihrem Partner im Bereich der Zahlungsabwicklung Kontakt aufnehmen sollten um zu prüfen, ob das verwendete Bezahlsystem den neuen Richtlinien entspricht. Für Online-Shops und Buchungssysteme gilt nämlich verpflichtend die Einführung des 3DS-Standards (der Kunde bestätigt beim elektronischen Bezahlen mit Kreditkarte zusätzlich mit Passwort, einer TAN oder einem Fingerabdruck). Es werden auch neue Wege im Bereich der Zahlungsabwicklung gesucht werden müssen, z. B. ist in der Hotellerie die Absicherung einer Buchung durch die Hinterlegung der Kreditkarte nicht mehr möglich.

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