• Startseite

Feuer- und Heißarbeiten – eine brandgefährliche Sache – ohne Heißarbeitsschein droht der Verlust des Versicherungsschutzes!!!

Bei Umbauten, auf Baustellen oder auch bei Reparaturen an bestehenden Objekten müssen beinahe immer sogenannte Heißarbeiten durchgeführt werden. Der überwiegende Teil von Brandschäden entsteht gerade durch unsachgemäße Vorbereitung, Durchführung oder auch durch fehlende Nachkontrollen bei Feuer- und Heißarbeiten.

Was versteht man aber unter Feuer- und Heißarbeiten?

Dazu zählen alle Arbeiten, bei denen durch starke Hitzeentwicklung Stoffe miteinander verbunden, getrennt oder verarbeitungsfähig gemacht werden.

 Beispiele dazu sind:

  • Flämmen (Auftauen, Abbrennen, Folienschrumpfen, Bitumen, usw.)
  • Schweißen und Schneiden (autogen, elektrisch oder durch Thermitverfahren)
  • Trennschleifen und Schleifen (z. B. mit Handschleifmaschinen/Flex – Funkenflug; die Umgebung von mind. 10 Metern ist brandgefährdet)
  • Löten, usw.

 Gefahr besteht durch:

  • die Verwendung der offenen Flammen
  • die angewendete oder entstehende hohe Temperatur
  • die Bildung und Ausbreitung von zündfähigen Funken
  • das abtropfende flüssige oder glühendflüssige Material
  • das stark erhitzte Werkstück oder oft glühende Metallteile

Feuer- und Heißarbeiten dürfen nur mit der ausdrücklichen Genehmigung der Betriebsleitung durchgeführt werden. Vor der Durchführung von brandgefährlichen Tätigkeiten jeder Art ist die vollständige Ausfertigung des hierfür vorgesehenen Freigabescheines (Heißarbeitsschein = schriftliche Genehmigung des Auftraggebers) und dessen Unterfertigung durch die Betriebsleitung oder den Brandschutzbeauftragten und den die Feuerarbeiten Ausführenden vorgeschrieben. Derartige Freigabescheine sind zu dokumentieren und aufzubewahren.

Zu beachten ist auch, dass brennbares Material durch Wärmeleitung auch hinter einer nichtbrennbaren Verkleidung in Brand geraten kann und Schächte, Rohrleitungen, Kanäle und sonstige Hohlräume die Brandausbreitung begünstigen.

Unbedingt sollte man die mit Feuer- und Heißarbeiten verbundenen Gefahren erkennen und geeignete Maßnahmen treffen, um diese zu entschärfen. Daher ist es notwendig, die Arbeitsstelle sowie die Umgebung zu besichtigen und sich beim Auftraggeber über besondere Gefahren zu informieren. Brandgefährliche Tätigkeiten dürfen auch nur von für diese Arbeiten befähigten Arbeitskräften ausgeführt werden.

Vor Arbeitsbeginn sollten die Geräte unbedingt auf einwandfreies Funktionieren und auch der Standort dieser Geräte überprüft (Möglichkeit zur Unterbrechung der Energiezufuhr) und schon vorab für ausreichende Löschmittel gesorgt werden;

Hohlräume und Durchbrüche mit nicht brennbarem Material abdichten und auch auf die Wärmeleitung achten;

Material, das in Brand geraten könnte (auch Staub), entfernen bzw. brennbare Gegenstände oder Bauteile, die nicht entfernt werden können, gegen Entflammung schützen (mit nicht brennbarem Material abdecken, mit Wasser bespritzen, etc.).

Während der Arbeit sollten die Flammen, der Funkenflug, erhitztes Material, usw. dauernd überwacht und gefährdete Bauteile immer wieder mit Wasser besprengt werden. Anfallende glühende Teile, wie z. B. Elektrodenstummel, in Wasser oder Sand entsorgen.

Erhitzte Bauteile gehören nach der Arbeit noch einmal mit Wasser bespritzt;

gefährdete Bereiche auf Schwelgeruch, Rauchbildung und Glimmstellen überprüfen;

der Arbeitsort und dessen Umgebung muss zuverlässig bewacht werden, auch noch mehrere Stunden nach Abschluss der Arbeiten;

verbrachtes brennbares Material erst am folgenden Tag wieder am Ursprungsort platzieren.

Bei Feuer- und Heißarbeiten sind viele Faktoren zu bedenken!

Beachten Sie unbedingt die gesetzlichen, behördlichen und die vertraglichen Bestimmungen (Obliegenheiten) Ihres Versicherungsvertrages bei Feuer- und Heißarbeiten – hierzu gehört auch die Ausfertigung des Heißarbeitsscheins. Die Verletzung dieser Bestimmungen führt zur Leistungsfreiheit des Versicherers.

 Hier können Sie den Freigabeschein downloaden:

https://www.brandschutzbeauftragte.at/userfiles/dokumente/Freigabeschein%20D.pdf

Adresse

Brindlinger
Versicherungsmakler GmbH

Zentrale Zell am Ziller

Gerlosstraße 14
6280 Zell am Ziller

Tel: +43 5282 2452-0
Fax: +43 5282 2452-20
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Mo – Do: 08:00 – 17:00 Uhr
Fr: 08:00 – 12:00 Uhr, bis 13:00 Uhr Journaldienst

Zulassungsstelle Mo - Fr 08:00 – 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

Zweigstelle Jenbach

Auf der Huben 1
6200 Jenbach

Tel: +43 5282 2452-0
Fax: +43 5282 2452-20
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Mo – Do: 09:00 – 13:00 Uhr
Fr: geschlossen