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Mit Handy-App Arztrechnungen zur Vergütung einreichen und Daten bei der Sozialversicherung abrufen

Je nachdem bei welchem Sozialversicherungsträger Sie versichert sind, können Sie neben der Online-Einreichung jetzt auch mit wenigen Schritten per Handy über unterschiedliche Apps Ihre Rechnungen zur Rückvergütung einreichen. Bevor Sie jedoch dieses Service nutzen können, müssen Sie sich die sogenannte Handy-Signatur besorgen. Die Handy-Signatur ist Ihre rechtsgültige, elektronische Unterschrift im Internet und wird der handgeschriebenen Unterschrift gleichgestellt.

Informationen zur Handysignatur finden Sie unter www.buergerkarte.at

Wenn Sie bei der SVA versichert sind, dann können Sie mit der „SVA-App“ Ihre Rechnungen zur Vergütung oder eine Verordnung zur Bewilligung bei Ihrem Sozialversicherungsträger einreichen. Dazu wird mittels Handy die Rechnung und die Einzahlungsbestätigung gescannt und die Rückvergütung nach Hinterlegung der Kontodaten beantragt.

Mit dieser App können Sie aber auch bereits eingereichte Rechnung bzw. Anträge ansehen, eine Versicherungsbestätigung oder eine Saldenbestätigung abrufen. Weiters bietet Ihnen die App die Möglichkeit, sich einen Überblick zum Versicherungsdatenverlauf oder über Ihre Arztbesuche zu verschaffen.

Die GKK bietet ihren Versicherten ebenso eine App mit dem Namen „MeineSV Cash“. Mittels dieser App werden Rechnungen auf Kostenerstattung mit dem Smartphone fotografiert und dann zur Rückerstattung bei der GKK eingereicht.

Mit der App „MeineSV Check“ können ebenso Daten bei Ihrem Sozialversicherungsträger abfragen, z. B. bei welchem Krankenversicherungsträger Sie versichert sind, Ihre Arztbesuche oder die Daten Ihrer e-card.  Auch  in den Versicherungsdatenauszug kann Einschau genommen werden.

Diese App bietet jedoch nicht die Möglichkeit Rechnungen zur Rückvergütung einzureichen.

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Brindlinger
Versicherungsmakler GmbH

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