Der Versicherer fragt zu einem Stichtag (meist Jahresbeginn) über ein Formular (Prämienregulierungsfragebogen) die entsprechenden Änderungen gegenüber dem Vorjahr ab.
Diesen Vorgang nennt man Prämienregulierung oder Änderungsanzeige. Auf Basis der gemeldeten Daten passt die Versicherung die Beiträge für das abgelaufene und das aktuelle Versicherungsjahr an.
Kommt der Versicherungsnehmer seiner Meldepflicht nicht nach, kann der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend entfallen und manchmal ist der Versicherer auch berechtigt, eine empfindliche Verzugsprämie einzuheben.
Gerne erklären wir Ihnen anhand des nachfolgenden Beispiels, weshalb Sie die Meldung zur Prämienregulierung an unser Büro und nicht direkt an die Versicherung übermitteln sollten:
Ein Unternehmen meldet an seine Haftpflichtversicherung für das abgelaufene Jahr eine Umsatzsteigerung von EUR 400.000 auf EUR 900.000. Geht diese Meldung ungefiltert an die Versicherung, erhält der Unternehmer von der Versicherung ein Abrechnungsschreiben mit einer massiven Prämiennachforderung – und das war‘s.
Doch meist steckt mehr dahinter: wir fragen nach den Gründen für die massive Umsatzsteigerung. Stellt sich etwa heraus, dass neue Mitarbeiter hinzugekommen sind, ein neuer Produktionsbereich errichtet wurde und die Umsätze dauerhaft höher sind, müssen neben der Haftpflichtversicherung auch andere Versicherungen des Unternehmens angepasst werden. Die Versicherungssummen für Gebäude und Einrichtung, der Deckungsbeitrag für die Betriebsunterbrechungsversicherung und die Mitarbeiteranzahlen für die Rechtsschutzversicherung müssen richtig gestellt werden, ansonsten besteht massive Unterversicherung.
Und manchmal kann sogar eine Änderung des gesamten Versicherungskonzepts sinnvoll sein. Wir erkennen nämlich, wenn der bestehende Versicherer für den neuen Bedarf keine ausreichenden Deckungen anbietet oder zu hohe Prämien fordert und ein Wechsel der Versicherung sinnvoll ist.