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Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften

Oft ist man sich gar nicht richtig bewusst, dass bei Abschluss eines Versicherungsvertrages eine Reihe von Sicherheitsvorschriften und Obliegenheiten vereinbart werden. Diese müssen dann auch eingehalten werden, damit im Schadenfall die Versicherung die volle Leistung erbringt.

Etwa kann in der Feuerversicherung das Vorhandensein von Brandmeldern vereinbart sein. Der Versicherer muss informiert werden, wenn diese längere Zeit außer Betrieb sind oder gar entfernt werden. In der Einbruchdiebstahlversicherung gibt es Sicherheitsvorschriften bei Schlössern und Tresoren - je nach Vorschrift und Sicherheitsgrad können Versicherungsleistungen begrenzt sein oder gar wegfallen. Wasserführende Leitungen müssen abgedreht werden, wenn das gesamte Gebäude mehr als 72 Stunden nicht bewohnt wird. Und ein KFZ darf nur zum vorgeschriebenen Zweck verwendet werden. Und es gäbe noch viele Beispiele mehr.... Auch wenn sich mittlerweile in vielen Fällen grobe Fahrlässigkeit versichern lässt.

Die Sicherheitsvorschriften und Obliegenheiten zur Vermeidung von Gefahrerhöhungen müssen eingehalten werden. Das hat auch der Oberste Gerichtshof in einer jüngst ergangenen Entscheidung klargestellt.

Bitte achten Sie im Zusammenhang mit Ihren Versicherungen auf die Einhaltung von bestehenden Vorschriften und holen Sie sich unseren Rat ein, wenn Sie sich nicht sicher sind, was erlaubt ist.

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