Unfälle im Betrieb registriert man möglicherweise nur am Rande, setzt in guter Absicht die Rettungskette in Gang, schickt dem/der Verletzten Genesungswünsche ins Krankenhaus und verzichtet vielleicht sogar auf offene Forderungen. Man ist sich keiner Schuld bewusst, hat sämtliche behördlichen Auflagen erfüllt, laufend die Verkehrssicherheit kontrolliert und für Sauberkeit gesorgt.
Fälle wie hier beschrieben sind leider keine Seltenheit. Erst kürzlich wieder musste ein Hotelier über 3 Instanzen streiten, bis der OGH festgestellt hat, dass ihn keine Haftung trifft (das OGH Urteil finden Sie hier).
In solchen Fällen zeigt sich, wie wichtig eine ausreichende Haftpflichtversicherung ist. Diese übernimmt nämlich auch das gesamte Kostenrisiko für die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Stellen Sie sich bloß vor, es fehlt der finanzielle Rückhalt um den Prozess über alle Instanzen zu führen und man wird dadurch zum Schadenersatz verpflichtet.
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