Die Prüfung, ob der Versicherer Leistungsausschlüsse in den Bedingungen auch tatsächlich einwenden darf, sollte erfolgen, denn es gibt zahlreiche OGH Urteile zu Klauseln, die nicht in Ordnung sind und es kann in manchen Fällen die Unzulässigkeit der Klausel eingewendet werden.
Eine strukturierte Herangehensweise in unübersichtlichen Bedingungen, um nach Inhalten zu suchen und diese auch zu finden, bedarf Erfahrung. Denn eine Ablehnung des Versicherers bedeutet nicht immer, dass diese gerechtfertigt ist.
Das Studieren des zugrunde liegenden Bedingungswerks des Versicherungsvertrages nach einer Ablehnung ist die erste Distanz, um für unsere Kunden eine zufriedenstellende Schadenabwicklung zu gewährleisten. Dazu schöpfen unsere Mitarbeiter in der Schadenabteilung aus jahrelanger Erfahrung und tagesaktuellem Know-how und engagieren sich in jedem Schadensfall eingehend für Ihre Rechte.