Aufgrund ihrer eingeschränkten Lungenfunktion konnte die Innsbruckerin die routinemäßigen Alkoholkontrolle nicht durchführen und wurde nach sieben Versuchen der Verweigerung beschuldigt. Die Pensionistin ließ diesen Vorwurf nicht auf sich sitzen und ging noch am gleichen Abend in die Klinik, um dort einen Bluttest machen zu lassen. Das Ergebnis: 0,00 Promille.
Trotz dieses Ergebnisses wird bei einer Verweigerung vom höchsten Alkoholisierungsgrad ausgegangen - mit derselben Strafe, als hätten die Pensionistin über 1,6 Promille im Blut gehabt. Die Sache kam vor Gericht und die Innsbruckerin wurde zu einer Verwaltungsstrafe von EUR 1.610,00 verurteilt.
Dazu kamen noch Anwaltskosten von über EUR 7.000,00, welche die Rechtschutzversicherung weigerte zu übernehmen, da sich diese auf die Entscheidung des Gerichts berief und das im Fahrzeug-Rechtschutz Leistungsfreiheit bedeutet. Der Gesamtschaden belief sich schließlich auf über EUR 10.000,00.
Der frühere Strafrichter Josef Geisler erfuhr von dem Fall und nahm sich mit dem Versicherungsmakler Josef Brindlinger Senior diesem an. Die beiden erzielten schließlich im Jänner 2024 eine Kostenbeteiligung von EUR 7.000,00 beim Rechtschutzversicherer.
„Derart einseitige Klauseln zum Nachteil der Versicherten müssen vom Obersten Gerichtshof außer Kraft gesetzt werden.“, so Josef Brindlinger Senior.
Josef Geisler und Josef Brindlinger Senior sehen in diesem Fall ein Fehlverhalten bei vielen Beteiligten.
Josef Geisler meinte dazu: „Auf mehreren Ebenen sind Fehler passiert, mit schwerwiegenden Folgen für eine unbescholtene Frau.“