Der Unfall geschah beim Abbruch einer tragenden Wand. Die Arbeit wurde durch ungeschulte Arbeiter durchgeführt, wobei mehrerer Sicherheitsvorschriften übertreten wurden.
Ein Abbruch ist für gewöhnlich in umgekehrter Reihenfolge zum Aufbau durchzuführen, das heißt, man trägt die Decke vor den tragenden Wänden ab. Im gegenständlichen Fall wurden aber die Arbeiten nicht fachgerecht durchgeführt und ein Arbeiter wurde von der herunterstürzenden Decke schwer verletzt und ist seither querschnittsgelähmt.
Die Rechtslage
Die Haftungsfrage wurde vom Oberstes Gerichtshof wie folgt geklärt: Angesichts der vorliegenden Gleichgültigkeit gegenüber Arbeitnehmerschutzvorschriften sowie der hohen Unfallgefahr bei Abbrucharbeiten liegt eindeutig große Fahrlässigkeit vor.
Die Übertretung mehrerer Sicherheitsvorschriften und die Einstellung ungeschulter Arbeiter führen zur vollen Haftung des ausführenden Bauunternehmens und des Geschäftsführers.
Dieser Vorfall führt wieder einmal vor Augen wie wichtig die ordnungsgemäße Unterweisung von Arbeitnehmer:innen ist und dass neben einer hohen Haftpflicht-Versicherungssumme eine Unternehmens-Straf-Rechtsschutz-Versicherung wesentlich sind.
Das gesamte OGH Urteil 8ObA34/22s im Volltext können Sie hier nachlesen: https://bit.ly/3PlP4tr