Ein Häuslebauer wollte die Terrasse am Haus seines Vaters mit Beton neu belegen, trug bei den Arbeiten jedoch kein Schuhwerk. Ob das Lieferbeton-Unternehmen ein Mitverschulden an den Verätzungen des Arbeiters trifft, klärte der Oberste Gerichtshof in seinem Urteil 1Ob62/00z.