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Die Baubranche gehört in Österreich zu jenen Wirtschaftssparten, welche das höchste Unfallrisiko aufweist. Dass eine ordnungsgemäße Unterweisung von Arbeitnehmer:innen unabdingbar ist, bekräftigte der Oberste Gerichtshof in seinem Urteil 8ObA34/22s.

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Ein Häuslebauer wollte die Terrasse am Haus seines Vaters mit Beton neu belegen, trug bei den Arbeiten jedoch kein Schuhwerk. Ob das Lieferbeton-Unternehmen ein Mitverschulden an den Verätzungen des Arbeiters trifft, klärte der Oberste Gerichtshof in seinem Urteil 1Ob62/00z.

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