Die Baubranche gehört in Österreich zu jenen Wirtschaftssparten, welche das höchste Unfallrisiko aufweist. Dass eine ordnungsgemäße Unterweisung von Arbeitnehmer:innen unabdingbar ist, bekräftigte der Oberste Gerichtshof in seinem Urteil 8ObA34/22s.
Ein Häuslebauer wollte die Terrasse am Haus seines Vaters mit Beton neu belegen, trug bei den Arbeiten jedoch kein Schuhwerk. Ob das Lieferbeton-Unternehmen ein Mitverschulden an den Verätzungen des Arbeiters trifft, klärte der Oberste Gerichtshof in seinem Urteil 1Ob62/00z.