Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsorgane tragen hohe berufliche Risiken. Sie haften für Verletzungen der Sorgfaltspflicht bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit – von Fristversäumnissen und Konkursverschleppung über mangelhafte Buchführung bis hin zu Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz – sowohl gegenüber dem eigenen Unternehmen als auch gegenüber Dritten mit ihrem Privatvermögen.
Die Zahl der Schadenersatzklagen, aber auch der strafrechtlichen Ermittlungen steigt ständig. Grund dafür ist einerseits die Flut an Gesetzen und Verordnungen, die auf Führungskräften lasten und das Haftungsrisiko verschärfen, andererseits die Tendenz, dass Unternehmen heute zunehmend geneigt sind, Haftungsansprüche gegen Führungskräfte gerichtlich durchzusetzen und sich bei Vermögensschäden durch Schadenersatzklagen schadlos zu halten.
Was die strafrechtlich relevanten Risiken betrifft, ist mit Einführung der Korruptionsstaatsanwaltschaft die Zahl der anonymen Anzeigen rasant angestiegen – und damit die Gefahr, auch ohne schuldhaftes Verhalten in strafrechtliche Ermittlungen gezogen zu werden. Oft zeigt sich erst nach einem jahrelangen Rechtsstreit, ob eine eingebrachte Klage oder Anschuldigung überhaupt berechtigt war.
Die Directors and Officers Versicherung (D&O) ist eine Art Berufshaftpflichtversicherung für Leitungs- und Aufsichtsorgane. Sie haftet für Schäden, die aufgrund eines Sorgfaltsverstoßes bei der eigentlichen Managertätigkeit entstehen. Der Versicherer wehrt unberechtigte Ansprüche ab, befriedigt berechtigte und übernimmt die Kosten der Verteidigung.
Wissentliche Pflichtverletzung, also vorsätzliches Verhalten, ist in der Regel von der Deckung durch die Versicherung ausgeschlossen, insbesondere, wenn nicht nur eine gesetzliche Pflicht oder eine Anweisung wissentlich verletzt worden ist, sondern sich der Vorsatz auf die Herbeiführung des Schadens bezogen hat.
Wichtig ist, dass die Frage der Nachdeckung geregelt ist. Für den lückenlosen Versicherungsschutz ausschlaggebend ist nicht, dass für die Führungskraft Versicherungsschutz bestand, als sie ihre Sorgfaltspflicht verletzt hat. Relevant ist hingegen, dass die Führungskraft auch dann noch versichert ist, wenn der Schaden zum ersten Mal geltend gemacht wird. In der Regel beträgt die Nachdeckungsfrist für Manager in D&O Polizzen fünf Jahre nach dem Ausscheiden, manche Versicherer übernehmen die Nachhaftung auch für bis zu zehn Jahre nach Ausscheiden.
Da professionelle Deckungskonzepte für Führungskräfte sehr komplex sind und auch das Risiko von strafrechtlichen Ermittlungen abgedeckt sein sollte, empfiehlt sich eine umfassende Risikoanalyse durch einen Experten. Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie individuell und unabhängig.
Quelle: Unternehmer Kurier