Risiken
minimieren.

D & O Versicherung

Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsorgane tragen hohe berufliche Risiken. Sie haften für Verletzungen der Sorgfaltspflicht bei Ausübung ihrer beruflichen Tätig­keit – von Fristversäumnissen und Konkursverschleppung über mangelhafte Buch­führung bis hin zu Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz – sowohl gegenüber dem eigenen Unternehmen als auch gegenüber Dritten mit ihrem Privatvermögen.

Die Zahl der Schadenersatzklagen, aber auch der strafrechtlichen Ermittlungen steigt ständig. Grund dafür ist einerseits die Flut an Gesetzen und Verordnungen, die auf Führungskräften lasten und das Haftungsri­siko verschärfen, andererseits die Tendenz, dass Unternehmen heute zunehmend ge­neigt sind, Haftungsansprüche gegen Füh­rungskräfte gerichtlich durchzusetzen und sich bei Vermögensschäden durch Schaden­ersatzklagen schadlos zu halten.

Was die strafrechtlich relevanten Risiken betrifft, ist mit Einführung der Korruptions­staatsanwaltschaft die Zahl der anonymen Anzeigen rasant angestiegen – und damit die Gefahr, auch ohne schuldhaftes Verhal­ten in strafrechtliche Ermittlungen gezogen zu werden. Oft zeigt sich erst nach einem jahrelangen Rechtsstreit, ob eine einge­brachte Klage oder Anschuldigung über­haupt berechtigt war.

Die Directors and Officers Versicherung (D&O) ist eine Art Berufshaftpflichtversi­cherung für Leitungs- und Aufsichtsorgane. Sie haftet für Schäden, die aufgrund eines Sorgfaltsverstoßes bei der eigentlichen Ma­nagertätigkeit entstehen. Der Versicherer wehrt unberechtigte Ansprüche ab, befrie­digt berechtigte und übernimmt die Kosten der Verteidigung.

Wissentliche Pflichtverletzung, also vorsätz­liches Verhalten, ist in der Regel von der De­ckung durch die Versicherung ausgeschlos­sen, insbesondere, wenn nicht nur eine gesetzliche Pflicht oder eine Anweisung wissentlich verletzt worden ist, sondern sich der Vorsatz auf die Herbeiführung des Scha­dens bezogen hat.

Wichtig ist, dass die Frage der Nachdeckung geregelt ist. Für den lückenlosen Versiche­rungsschutz ausschlaggebend ist nicht, dass für die Führungskraft Versicherungs­schutz bestand, als sie ihre Sorgfaltspflicht verletzt hat. Relevant ist hingegen, dass die Führungskraft auch dann noch versichert ist, wenn der Schaden zum ersten Mal gel­tend gemacht wird. In der Regel beträgt die Nachdeckungsfrist für Manager in D&O Polizzen fünf Jahre nach dem Ausscheiden, manche Versicherer übernehmen die Nach­haftung auch für bis zu zehn Jahre nach Aus­scheiden.

Da professionelle Deckungskonzepte für Führungskräfte sehr komplex sind und auch das Risiko von strafrechtlichen Ermittlungen abgedeckt sein sollte, empfiehlt sich eine umfassende Risikoanalyse durch einen Experten. Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie individuell und unabhängig.

Quelle: Unternehmer Kurier

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