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Reiseversicherung

verreisenEine Reiseversicherung schützt vor finanziellen Folgen im Zusammenhang mit Urlaubs- und Geschäftsreisen, wobei diese Versicherung für die Dauer eines Jahres (Jahresreiseversicherung) oder nur für eine bestimmte Zeit und wahlweise für Europa oder weltweit abgeschlossen werden kann. Mit einer Jahresreiseversicherung können Sie während eines Jahres beliebig oft verreisen und sind dabei umfassend geschützt. Die Jahresreiseversicherung ist meist schon ab der dritten Reise eine attraktive Alternative zum punktuellen Reiseversicherungsschutz.  

Je nach Reiseversicherungsprodukt können bestimmte Leistungsbausteine abgedeckt werden.

Reiserücktritts- und Reiseabbruchkostenversicherung (Reisestorno):

Kann die Reise wegen eines im Vertrag vereinbarten Grundes nicht angetreten oder muss diese abgebrochen werden, werden Reiserücktrittskosten sowie nicht in Anspruch genommene und bereits bezahlte Reiseleistungen, sowie Rückreisekosten ersetzt. Gründe für einen derartigen Reiserücktritt oder den Abbruch der Reise wären z. B. ein schwerer Unfall, eine schwere Krankheit, Tod beim Versicherten oder nahen Angehörigen; schwerer Schaden am Eigentum zu Hause durch Überschwemmung, Feuer, Einbruch, etc.

Reiseunfallversicherung *:

Passiert während der Reise ein Unfall, so sind die Kosten in diesem Zusammenhang abgedeckt, wie z. B. Such- und Bergungskosten; ambulante und stationäre Behandlungskosten; Nottransport; Kostenübernahme bei Heimtransport.

Auslandsreisekrankenversicherung*:

Dieser Baustein ersetzt jene Kosten, die aufgrund einer auftretenden Krankheit auf Reisen entstehen, wie z. B. Arzt- oder Krankenhauskosten; Transportkosten bzw. Organisation und Kostenübernahme des Heimtransports.

Reisegepäckversicherung:

Hiermit ist das Reisegepäck z. B. gegen Abhandenkommen, Beschädigung, Zerstörung, Diebstahl, Einbruch, verspätetes Eintreffen, etc. versichert.

Verspätungsschutz:

Entstehen aufgrund der Verspätung eines Verkehrsmittels Kosten, da z. B. ein Anschlussflug, oder Anschlusszug verpasst wurde, werden diese Kosten aus dem Baustein Verspätungsschutz bis zu einem vereinbarten Betrag übernommen (Mehrkosten f. Nächtigung, Verpflegung und Nachreise).

Reiseprivathaftpflicht:

Erleidet jemand durch Ihre Fehlhandlungen auf Reisen einen Schaden, so müssen Sie Schadenersatz leisten. Diese Kosten werden im Rahmen der Reisehaftpflicht Versicherung abgedeckt.  Sollten Sie über eine Haushaltversicherung verfügen und weltweite Deckung für den Baustein Haftpflichtversicherung vereinbart haben, besteht bereits durch Ihre Haushaltsversicherung Versicherungsschutz auf Reisen. Der Abschluss einer separaten Reiseprivathaftpflicht Versicherung ist in diesem Fall nicht notwendig. 

Hinweis zur Auslandskranken- u. Reiseunfallversicherung:

Die E-Card wird nur in öffentlichen Krankenhäusern u. bei Ärzten mit Kassenvertrag in den EU-Staaten und in einigen Ländern, welche ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich abgeschlossen haben, akzeptiert; ansonsten werden von der Krankenkasse nur die Beträge wie in Österreich ersetzt. 

Mit folgenden Staaten hat Österreich ein Abkommen (Stand 21.05.2021):

EU-Staaten, EWR und Schweiz:
Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Nordmazedonien, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern. 

In Ländern, mit denen Österreich kein Abkommen über soziale Sicherheit abgeschlossen hat, ist eine medizinische Behandlung vorerst vor Ort zu bezahlen. Die Rechnung dafür kann nach der Rückkehr in Österreich bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht werden. Die Kostenvergütung erfolgt nach den österreichischen Tarifen.

Adresse

Brindlinger
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Gerlosstraße 14
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