keine Ausfälle
verkraften müssen.

Kreditversicherung

kreditversicherung 2019Die Kreditversicherung, auch Forderungsausfallversicherung genannt, deckt die Ausfälle von Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen, wenn Kunden des Lieferanten zahlungsunfähig werden.

Der Versicherungsfall tritt ein, wenn der Abnehmer der Ware oder Dienstleistung zahlungsunfähig wird oder in Zahlungsverzug gerät. Im Fall eines Zahlungsverzugs überträgt der Lieferant in der Regel nach erfolgloser Durchführung des eigenen Mahnverfahrens das Forderungsinkasso an den Kreditversicherer. Bleibt auch dieses Forderungsinkasso nach Ablauf einer vereinbarten Frist erfolglos, leistet der Versicherer – in der Regel auf Basis eines im Vorhinein vereinbarten Prozentsatzes der Nettoforderung.

Der Deckungsschutz kann auch das sogenannte „Fabrikationsrisiko“ umfassen. Wird der Kunde zahlungsunfähig, während sich das in Auftrag gegebene Produkt in der Fertigung befindet, berechnet sich die Entschädigung aus den bereits erbrachten Vorleistungen des Lieferanten. Unternehmen, die mit einer Kreditversicherung vorsorgen, müssen keine Liquiditätsengpässe durch Zahlungsausfälle fürchten.

Das große Plus von Warenkreditversicherungen: Sie bieten neben der Vergütung bzw. dem Ersatz der Forderungsausfälle eine Schadenprävention in Form einer Bonitätsprüfung  Ihrer Kunden und Geschäftspartner. Das macht Forderungsausfälle besser kalkulierbar, senkt die Gefahr von Gewinneinbrüchen und schützt die Bilanz sowie die Liquidität des eigenen Unternehmens. Die Auslagerung des Inkassos bedeutet für das versicherte Unternehmen zudem eine Entlastung von aufwändigen Verwaltungsaufgaben.

Ein optimales Risikomanagement gegen Forderungsausfälle verringert daher die nicht unerhebliche persönliche Haftung des verantwortlichen Geschäftsführers. Wir haben den Marktüberblick und erstellen auf Wunsch gemeinsam mit Ihnen ein Versicherungskonzept gegen Zahlungsausfälle, das hält, was es verspricht. Gerne konzipieren wir gemeinsam mit Ihnen Strategien zur Risikominimierung bei Zahlungsausfällen.

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