Es ist schnell passiert – ein Unfall, eine Krankheit – und plötzlich ist man berufsunfähig. Es kann jeden treffen. Wird der Beruf nicht mehr ausgeübt, bleibt das regelmäßige Einkommen aus und es wird schwierig Miete, Strom, Handyrechnung und viele andere Fixkosten zu bestreiten und seinen Lebensstandard zu halten.
Eine reine Unfallversicherung reicht oft nicht aus, um bei einer Berufsunfähigkeit finanziell abgesichert zu sein, denn nicht immer ist ein Unfall die Ursache, weshalb ein Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Immer häufiger ist die Ursache für die Berufsunfähigkeit eine psychische Erkrankung; an zweiter Stelle kommen Erkrankungen des Bewegungsapparates, aber auch Herz- und Gefäßerkrankungen sowie Erkrankungen des Nervensystems führen oft zur Berufsunfähigkeit.
Wann bin ich berufsunfähig?
Berufsunfähigkeit liegt dann vor, wenn die Arbeitsfähigkeit über sechs Monate um mehr als 50 % vermindert wird.
Bekomme ich nicht vom Staat eine Rente, wenn ich berufsunfähig bin?
Um eine gesetzliche Pension zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Eine dauerhafte Invalidität oder Berufsunfähigkeit muss für mind. 6 Monate nachgewiesen werden.
- Jeder Antrag auf Berufsunfähigkeit wird zuerst vom Staat als Antrag zur Rehabilitation eingestuft, d. h. zunächst wird einmal versucht, die Person durch Umschulung wieder in das Arbeitsleben zu integrieren.
- Anspruch auf eine staatliche Pension entsteht überhaupt erst, wenn Sie eine bestimmte Anzahl von Versicherungsmonaten erworben haben. Zum Beispiel müssen Lehrlinge oder Studenten bis zum 27. Lebensjahr mind. 6 Versicherungsmonate nachweisen; ab dem 27. und bis zum 50. Lebensjahr benötigen Sie 60 Versicherungsmonate in den letzten 10 Jahren, um einen Anspruch auf eine staatliche Pension zu haben. Nach dem 50. Lebensjahr verlängert sich die benötigte Anzahl der Versicherungsmonate um jeweils einen Versicherungsmonat für jeden weiteren Lebensmonat bis zur Höchstgrenze von 15 Versicherungsjahren im max. Zeitraum von 30 Jahren.
Sollte die staatliche Berufsunfähigkeitspension genehmigt werden, so liegt die Rente im Durchschnitt bei ca. 50 % des bisherigen Einkommens. Es entsteht also eine erhebliche Lücke!
Wie kann ich mich vor solchen massiven Einkommenslücken schützen?
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung deckt die Lücke zwischen bisherigem Einkommen und staatlicher Berufsunfähigkeitsrente in Form einer monatlichen Zusatzrente und zahlt bis zum gesetzlichen Pensionsalter. Der Versicherungsschutz besteht dabei ab Vertragsbeginn und ist unabhängig davon, wie lange die versicherte Person bereits gearbeitet hat.
Wir analysieren Ihren Bedarf und finden für Sie die ideale Versicherungslösung, damit Sie im Fall der Berufsunfähigkeit Ihre Einkommenseinbußen abfedern und Ihren Lebensstandard beibehalten können.