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Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer u. Gratis-Bezug der Vignette

Ab 1. Dezember 2019 gilt für die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer und auch für den Bezug der Gratis-Vignette für Menschen mit Behinderung eine neue Rechtslage, wobei die Befreiung nur für ein Fahrzeug zusteht.

Je nachdem, ob Sie die Befreiung schon vor dem 1. Dezember 2019 oder ab diesem Datum erstmalig beanspruchen, gibt es folgende Regelungen.

Freigegeben in aktuell

Adresse

Brindlinger
Versicherungsmakler GmbH

Zentrale Zell am Ziller

Gerlosstraße 14
6280 Zell am Ziller

Tel: +43 5282 2452-0
Fax: +43 5282 2452-20
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Mo – Do: 08:00 – 17:00 Uhr
Fr: 08:00 – 12:00 Uhr, bis 13:00 Uhr Journaldienst

Zulassungsstelle Mo - Fr 08:00 – 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

Zweigstelle Jenbach

Auf der Huben 1
6200 Jenbach

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Mo – Do: 09:00 – 13:00 Uhr
Fr: geschlossen