Ein Skitourengeher nahm an einem Tourengeher-Abend teil und verletzte sich bei der Abfahrt an einem Windenseil einer Pistenraupe. Der Verletzte forderte Schadenersatz vom Pisten- und Liftbetreiber sowie vom Gastwirt, bei welchem er vor der Abfahrt einkehrte.
Der oberste Gerichtshof klärte in seinem Urteil 5Ob91/22a, ob der Pisten- und Liftbetreiber und der Gastwirt für den Unfall haften.
Je nachdem bei welchem Sozialversicherungsträger Sie versichert sind, können Sie neben der Online-Einreichung jetzt auch mit wenigen Schritten per Handy über unterschiedliche Apps Ihre Rechnungen zur Rückvergütung einreichen. Bevor Sie jedoch dieses Service nutzen können, müssen Sie sich die sogenannte Handy-Signatur besorgen. Die Handy-Signatur ist Ihre rechtsgültige, elektronische Unterschrift im Internet und wird der handgeschriebenen Unterschrift gleichgestellt.
In Österreich verletzen sich pro Tag ca. 2140 Personen, d. h. 89 pro Stunde durch einen Unfall.
Ganz schnell ist es passiert. Ein einziger Unfall reicht und neben der körperlichen Einschränkung steht man plötzlich in diesem Zusammenhang auch noch vor einem Berg an diversen Rechnungen. Ist der Unfall beim Sport bzw. in der Freizeit geschehen, so leistet die gesetzliche Sozialversicherung nur teilweise.
In Österreich ereignen sich pro Jahr ca. 60.000 Skiunfälle und nicht selten kommt dabei der Hubschrauber für die Bergung des/der Verunglückten zum Einsatz.