Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer u. Gratis-Bezug der Vignette
Ab 1. Dezember 2019 gilt für die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer und auch für den Bezug der Gratis-Vignette für Menschen mit Behinderung eine neue Rechtslage, wobei die Befreiung nur für ein Fahrzeug zusteht.
Je nachdem, ob Sie die Befreiung schon vor dem 1. Dezember 2019 oder ab diesem Datum erstmalig beanspruchen, gibt es folgende Regelungen.
Wer haftet für einen Schaden an einem KFZ, das vom Zulassungsbesitzer an einen anderen Lenker überlassen wurde?