Das Unfallrisiko erhöht sich mit jedem Promille. Trotzdem steigen österreichweit immer mehr Menschen nach Alkoholkonsum in ihr Fahrzeug. Die Tatsache, dass Alkohol schon in relativ geringen Mengen zu einer Beeinträchtigung der Konzentrationsfähigkeit führt und die Reaktionsgenauigkeit und -geschwindigkeit mit jedem Glas stetig abnimmt ist den Lenkern nicht immer bewusst.
Neben den gesetzlichen Strafen, welche bei festgestelltem Alkoholkonsum hinter dem Steuer drohen führt dieser auch zu versicherungsrechtlichen Konsequenzen.
Auf einer Landstraße im Weinviertel kam es zu einer Kollision zwischen einem Pkw und einer im Eigentum einer GmbH befindlichen Erntemaschine, wobei diese schwer beschädigt wurde. Der Eigentümer der Landmaschine sah das Alleinverschulden beim Pkw-Lenker und forderte Schadenersatz in Höhe von mehr als 200.000 Euro. Die Leistungspflicht des Haftpflichtversicherers ist generell davon abhängig, dass ein Fahrzeug zum Verkehr zugelassen ist. Das Gesetz gelte auch, wenn die Zulassung des Fahrzeugs zwar widerrufen wurde, die Kennzeichen aber noch montiert sind, stellt der Oberste Gerichtshof fest. Wer in solch einem Fall Deckung gewähren muss, klärte der Oberste Gerichtshof aus gegebenen Anlass in seinem Urteil 2Ob101/21y.
Schließt der Versicherungsnehmer mit einer Versicherung einen Vertrag ab, so muss er sich nach den allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen dieses Vertrages an bestimmte Verpflichtungen halten. Diese Verpflichtungen werden Obliegenheiten genannt. Kommt der Versicherungsnehmer diesen Vorschriften nicht nach, kann dies im Schadensfall zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen.
Niedrige Temperaturen und Schneefälle lösen oft zusätzliche Verpflichtungen des Versicherungsnehmers aus.
Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer u. Gratis-Bezug der Vignette
Ab 1. Dezember 2019 gilt für die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer und auch für den Bezug der Gratis-Vignette für Menschen mit Behinderung eine neue Rechtslage, wobei die Befreiung nur für ein Fahrzeug zusteht.
Je nachdem, ob Sie die Befreiung schon vor dem 1. Dezember 2019 oder ab diesem Datum erstmalig beanspruchen, gibt es folgende Regelungen.