Ein unbekannter Täter entwendete einer 80-jährigen gehbehinderten Frau beim Verlassen des Hauses aus ihrer Manteltasche den Wohnungsschlüssel. Er und seine Komplizen gelangten damit in ihre Wohnung und im Zuge dieses „Einbruchs“ wurden Bargeld, Schmuck, Gold- und Silbermünzen gestohlen. Die Dame wandte sich daraufhin an ihre Haushaltsversicherung, welche aber nicht bereit war für den Schaden als „Einbruchdiebstahl“ aufzukommen und die Meinung vertrat, dass es sich hierbei nur um einen „einfachen Diebstahl“ handle. Daraufhin brachte die Dame die Klage ein.