Eine Seuchen-Betriebsunterbrechungsversicherung wurde nicht als Absicherungsinstrument für eine Pandemie geschaffen. Das große Risiko deckt auch kein Rückversicherer ab. Trotzdem ist es uns gelungen, mit der Versicherungswirtschaft eine Lösung für unsere Kunden zu finden. Wir sind stolz darauf, dass dadurch zahlreiche Hotel- und Gastronomiebetriebe rasch und unbürokratisch finanzielle Hilfe erhalten.
Nicht zufällig musste schon bis zu Corona der Staat die Kosten für Betriebssperrungen im Zuge einer Epidemie ersetzen, nämlich im Rahmen des Epidemiegesetzes. Zwei von uns in Auftrag gegebene und finanzierte Gutachten lassen Österreichs Wirte und Hotels nun auf eine Entschädigung für Verdienstentgang von Seiten des Bundes hoffen.
Vom neuen Rückenwind für Tourismusbetriebe bei der Geltendmachung von möglichen Ansprüchen nach dem Epidemiegesetz berichtet auch die Tiroler Tageszeitung in ihrer Ausgabe vom 12. Mai 2020.