Schließt der Versicherungsnehmer mit einer Versicherung einen Vertrag ab, so muss er sich nach den allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen dieses Vertrages an bestimmte Verpflichtungen halten. Diese Verpflichtungen werden Obliegenheiten genannt. Kommt der Versicherungsnehmer diesen Vorschriften nicht nach, kann dies im Schadensfall zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen.
Niedrige Temperaturen und Schneefälle lösen oft zusätzliche Verpflichtungen des Versicherungsnehmers aus.