Gesundheitsminister Rudolf Anschober bestätigt inhaltlich die von uns beauftragten Rechtsgutachten. Er räumt im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage Entschädigungsansprüche bis Ende März ein, wenn sich die Betriebsschließung auf § 20 Epidemiegesetz gestützt hat.
Diese klare Aussage des Gesunheitsministers gibt unseren Kunden neue Hoffnung auf eine baldige Entschädigung.
Lesen Sie dazu auch den Artikel in der Tiroler Tageszeitung vom 24.6.2020.