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Betriebsanlagenüberprüfung rechtzeitig durchführen!

Der Paragraph 82b der Gewerbeordnung 1994 verpflichtet jeden Inhaber einer genehmigungspflichtigen gewerblichen Betriebsanlage (und dazu zählen fast alle Betriebe), diese in bestimmten Zeitabständen zu prüfen oder überprüfen zu lassen.

Die regelmäßige Kontrolle Ihrer Betriebsanlage bietet Ihnen einen guten Überblick über den Zustand Ihrer Anlage und somit Rechtssicherheit. Die Frist für die wiederkehrende Überprüfung beträgt im Normalfall fünf Jahre, sie beginnt mit Rechtskraft des Bewilligungsbescheides für die Betriebsanlage zu laufen. 

Die Gewerbeordnung 1994 fordert im § 82b GewO, dass zu prüfen ist, ob die Betriebsanlage         

- den Genehmigungsbescheiden,
- den sonst für die Anlage geltenden gewerblichen Vorschriften,
- den gemäß § 356 GewO mit anzuwendenden Vorschriften 

entspricht. 

Unter gewissen Umständen ist eine Eigenüberprüfung durch den Besitzer der Anlage möglich, es empfiehlt sich jedoch auf Experten zu vertrauen und von Fachleuten die Überprüfung vornehmen zu lassen. 

Wer die Prüfbescheinigung gem. § 82b GewO nicht, unvollständig oder mit unrichtigen Angaben erstellt, begeht eine Verwaltungsübertretung, welche mit einer Geldstrafe von EUR 2.180,- bestraft wird. Wesentlich schwerer kann sich eine Nichtüberprüfung aber auswirken, wenn dieser Umstand in einem Schadenfall zu Tage tritt. Im schlimmsten Fall droht der Verlust des Versicherungsschutzes. 

Bitte daher nicht auf die Überprüfung Ihrer Betriebsanlage vergessen. Gerne können wir Ihnen Kontakte vermitteln.

Adresse

Brindlinger
Versicherungsmakler GmbH

Zentrale Zell am Ziller

Gerlosstraße 14
6280 Zell am Ziller

Tel: +43 5282 2452-0
Fax: +43 5282 2452-20
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