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Sicherheit auf der Piste – Wer hat Vorrang?

Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) bringt Klarheit über die Verhaltensregeln auf der Skipiste.

In einem Fall aus dem Jahr 2019 klagte eine Skifahrerin auf € 97.000,00 Schadenersatz sowie auf Feststellung der Haftung nach einem Unfall.
Der OGH stellte fest, dass der vordere, langsamere Skifahrer grundsätzlich Vorrang hat und darf darauf vertrauen, dass dieser von anderen beachtet wird und dass eine erhöhte Aufmerksamkeit nur erforderlich ist, wenn eine Gefahrensituation erkennbar ist. Es reiche, sich an das Standardblickfeld von 90 Grad (45 Grad nach links und rechts) zu halten.

Es sei eine klar erkennbare, der Natur des Skilaufes entsprechende und allgemein anerkannte Verhaltensregel, dass der vordere, langsamere Fahrer Vorrang habe. Wer die Piste nicht quert, müsse sie nicht nach oben hin beobachten oder auf von oben kommende Fahrer Rücksicht nehmen.

Auch betonte der OGH, dass Pistenregeln – obwohl sie keine Gesetze sind – erhebliche Bedeutung als Zusammenfassung der Sorgfaltspflichten haben. Skifahrer müssen Rücksicht nehmen, ihre Geschwindigkeit anpassen und genügend Raum beim Überholen lassen.

Das Urteil verdeutlicht, dass Wintersportler sich darauf verlassen dürfen, dass ihre Rechte auf der Piste respektiert werden.

Die OGH-Entscheidung 8Ob125/24a vom 5. Dezember 2024 ist im Rechtsinformationssystem des Bundes im vollen Wortlaut abrufbar.