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Prüfen Sie Ihre Winterreifen - Winterreifenpflicht ab 01. November 2022

In Österreich darf ein PKW in der Zeit vom 01. November bis zum 15. April bei winterlichen Fahrverhältnissen nur mit Winterreifen in Betrieb genommen werden. Diese Obliegenheit wird umgangssprachlich Winterreifenpflicht genannt. Als Winterreifen geltend jene, welche die Bezeichnung „M+S“, „M.S.“ bzw. „M+S&E“ oder das Schneeflockensymbol tragen.

Winterreifen von PKW und LKW, bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen, müssen in Österreich eine Profiltiefe von mindestens 4 Millimeter bei Radialreifen (häufigste Reifenart) und 5 Millimeter bei Diagonalreifen aufweisen. Bei LKW über 3,5 Tonnen gilt eine Mindestprofiltiefe von 5 Millimeter bei Radial- und 6 Millimeter bei Diagonalreifen. Das gilt auch für sogenannte Ganzjahresreifen.

Die Reifenprofiltiefe ist ein wichtiger Faktor für die Fahrsicherheit. Viele Reifen besitzen eine Reifenverschleißanzeige welche anzeigt, ob der Reifen die Mindestprofiltiefe bereits unterschreitet. Bildet dieser Abnutzungsindikator mit dem Profil des Reifens eine Ebene und ist deutlich sichtbar, muss der Reifen ausgetauscht werden. Den Indikator finden Sie dort, wo am Reifenrand die Markierung „TWI“ angebracht ist. Auch mittels einem Profilmesser erhalten Sie Auskunft über die Profiltiefe eines Reifens. Sie können aber für die Prüfung auch eine 1-Euro-Münze verwenden. Wird der goldfarbene Ring gerade noch vom Profil verdeckt oder zeigt er sich bereits, dann ist die 4-Millimeter-Grenze unterschritten.

Bei abgefahrenem Reifenprofil verlieren die Reifen die Bodenhaftung. Dies kann besonders bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis zu folgenschweren Unfällen und zur Leistungsfreiheit der Kaskoversicherung führen.

Unser Appell: Prüfen Sie vor der Montage der Winterreifen, ob diese überhaupt noch den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und beschaffen Sie sich bei abgenutzten Reifen neue. Vorsicht ist abermals besser als Nachsicht.

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