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E-Ladestation – Was ist versicherungstechnisch zu beachten?

E-Mobilität ist seit einigen Jahren auf der Überholspur. Bei der Anschaffung eines E-Autos spielen nicht nur der Umweltgedanke und die Ersparnis der motorbezogenen Versicherungssteuer eine Rolle. Die steigenden Treibstoffpreise tragen auch zum rasanten Umstieg auf E-Mobilität bei.

Mit der Anschaffung eins E-Autos geht auch der Kauf einer E-Ladestation einher, diese wird oft als Wallbox oder Ladesäule bezeichnet.
Prinzipiell gilt: Schäden, welche durch die E-Ladestation verursacht werden, sind durch die KFZ-Haftpflicht Versicherung des E-Autos nicht gedeckt. Für Schäden am Auto selbst, welche beim Aufladen verursacht werden, kann man sich mit einer Kaskoversicherung absichern. Beachten Sie beim Abschluss Ihrer Kaskoversicherung, dass der Akku und eventuelle Bedienfehler sowie Tiefenentladung, Kurzschluss und Feuer mitversichert sind.
Schäden an der Wallbox, welche durch beispielsweise Sturm, Brand, böswillige Beschädigung entstehen sowie Schäden an Ihrem eigenen Gebäude oder Grundstück können durch die Gebäudeversicherung abgesichert werden.

Unser Tipp: Bevor Sie eine Ladestation in oder an Ihrem Gebäude anbringen, sollten Sie auf jeden Fall mit Ihrer Gebäudeversicherung Kontakt aufnehmen und hinterfragen, ob für die Ladestation und für Schäden durch eine Wallbox Versicherungsschutz gegeben ist.
Weiters sollten Sie auch unbedingt mit Ihrem Haftpflichtversicherer klären, in welchem Ausmaß Schäden, die durch eine Ladestation an fremden Eigentum verursacht werden, versichert gelten.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter +43 5282 2452 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.

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