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Grillen: Wenn eine Freizeitaktivität das Privatvermögen gefährdet

Grillen ist eines der beliebtesten Freizeitvergnügen im Sommer. Jedes Jahr ereignen sich jedoch rund tausend Grillunfälle, die zu Sach- und Personenschäden führen. Dass eine Privathaftpflichtversicherung unverzichtbar ist, zeigt auch ein aktueller Fall wo ein Brand eines Hotels durch einen Funkenflug eines Grills ausgelöst wurde. Der Sach-, Personen und Betriebsunterbrechungsschaden nahm in diesem konkreten Fall sehr hohe Ausmaße an.

Hier einige Sicherheitstipps, für Ihren nächsten Grilltag:
• Lassen Sie den Grill nie unbeaufsichtigt.
• Halten Sie Löschhilfen wie einen Kübel Wasser, Sand, eine Löschdecke oder einen Feuerlöscher während des Grillens in Ihrer unmittelbaren Nähe.
• Halten Sie zu den brennbaren Gegenständen (z. B. Gartenmöbel mit Polsterbezügen) immer genügend Abstand.
• Prinzipiell darf nur unter freiem Himmel und nie in geschlossenen Räumen oder unter einem Sonnenschirm gegrillt werden.

Eine Privathaftpflichtversicherung bietet Schutz für die Gefahren des täglichen Lebens, etwa beim Sport wie Ski- und Radfahren, als Fußgänger im Straßenverkehr oder bei sonstigen Ungeschicklichkeiten im Privatleben.

Wir empfehlen Ihnen eine wiederkehrende Prüfung Ihrer Privathaftpflichtversicherung. Dabei ist vor allem zu klären:
Besteht Versicherungsschutz für alle Personen? Kinder können beispielsweise aus der Deckung fallen, wenn Sie volljährig werden oder ein eigenes Einkommen beziehen.
Ist die bestehende Versicherungssumme marktüblich? Ältere Verträge haben oft geringe Deckungssummen.

Wir beraten Sie gerne und erstellen ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Versicherungsangebot.
Wir stehen telefonisch unter +43 5282 2452 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.

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