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Wollen Sie nach einem Privatarztbesuch schnell und unkompliziert zu Ihrem Geld kommen?

Sie kennen das bestimmt: Ihr Privatarztbesuch ist erfolgt und Sie haben dafür eine Honorarnote erhalten (oft beträchtlich). Nun möchten Sie so rasch wie möglich eine Rückerstattung von der Sozialversicherung und wenn vorhanden von der privaten Krankenversicherung.
Dafür sind nur zwei Schritte notwendig.

1. Sozialversicherung
1.1. Laden Sie die App Ihrer zuständigen Sozialversicherung herunter
1.2. Beantragen Sie (falls nicht vorhanden) Ihre Handy-Signatur bei Ihrer zuständigen Sozialversicherung, Ihrer Pensionsversicherungsanstalt oder über FinanzOnline
1.3. Melden Sie sich mit Hilfe Ihrer Handysignatur in der App Ihrer zuständigen Sozialversicherung an
1.4. Laden Sie dort die Honorarnote und die Zahlungsbestätigung hoch (bei Brillenrechnungen, Physio- und Psychotherapien wird zusätzlich eine ärztliche Verordnung verlangt)
1.5. Innerhalb weniger Tage erhalten Sie die Rückerstattung von der Sozialversicherung

2. Zusatzversicherung
Sobald Sie die Rückerstattung der Sozialversicherung erhalten haben, können Sie die Einreichung bei der Zusatzversicherung vornehmen.
Dafür gehen Sie wie folgt vor:
2.1. Laden Sie in der App Ihrer Zusatzversicherung die Honorarnote, Zahlungsbestätigung und Bestätigung der Rückerstattung der Sozialversicherung hoch
2.2. Erhalten Sie die Rückerstattung, laut den Tarifkonditionen Ihrer Zusatzversicherung, innerhalb weniger Tage

Achtung: Rechnungen können nur bis zu drei Jahre nach Behandlungstermin eingereicht werden.

Eine direkte Abrechnung erspart Zeit und ist auf Grund der einfachen Handhabung ohne großen Aufwand möglich. Probieren Sie es aus!

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter +43 5282 2452 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.

Adresse

Brindlinger
Versicherungsmakler GmbH

Zentrale Zell am Ziller

Gerlosstraße 14
6280 Zell am Ziller

Tel: +43 5282 2452-0
Fax: +43 5282 2452-20
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Fr: 08:00 – 12:00 Uhr, bis 13:00 Uhr Journaldienst

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Auf der Huben 1
6200 Jenbach

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Fr: geschlossen